28—
Recht dringend bitten wir die Eltern, ihre Kinder nicht an den Genuss geistiger Getränke zu gewöhnen, weil daraus eine Schädigung für Körper und Geist entsteht und die Kinder zum Lernen untüchtig werden. Insbesondere ist es für die Gesundheit jugendlicher Personen entschieden nachteilig, wenn sie sich gewöhnen lange im Wirtshaus zu sitzen, Tabak zu rauchen und Bier zu trinken. In der Bekämpfung dieser Unsitten müssen Schule und Elternhaus Hand in Hand gehen.— Ueber die Gefahren, die der Jugend von den Kine-— matographen- oder Lichtbildtheatern drohen, hat sich der Herr Minister in seinem Erlasse vom 8. März 1912 folgendermassen ausgesprochen:„Die Kinematographentheater haben neuerdings nicht nur in den Grossstädten, sondern auch in kleineren Orten eine solche Verbreitung gefunden, dass schon in dem hierdurch veranlassten übermässigen Besuche sol- cher Veranstaltungen, durch den die Jugend vielfach zu leichtfertigen Ausgaben und zu einem längeren Verweilen in gesundheitlich unzureichenden Räumen verleitet wird, eine schwere Gefahr für Körper und Geist der Kinder zu befürchten ist. Vor allem aber wirken viele dieser LCichtbildbühnen auf das sittliche Empfinden dadurch schädigend ein, dass sie unpassende und grauenvolle Szenen vorführen, die die Sinne erregen, die Phantasie un- günstig beeinflussen und deren Anblick daher auf das empfängliche Gemüt der Jugend ebenso vergiftend einwirkt wie die Schmutz- und Schundliteratur. Das Gefühl für das Gute und Böse, für das Schickliche und Gemeine muss sich durch derartige Darstellungen verwirren; und manches unverdorbene kindliche Gemüt gerät hierdurch in Gefahr, auf Abwege gelenkt zu werden. Aber auch das ästhetische Empfinden der Jugend wird auf diese Weise ver- dorben; die Sinne gewöhnen sich an starke, nervenerregende Eindrücke, und die Freude an ruhiger Betrachtung guter künstlerischer Darstellungen geht verloren.
Diese beklagenswerten Erscheinungen machen es zur Pflicht, geeignete Massregeln zu treffen, um die Jugend gegen die von solchen Lichtbildbühnen ausgehenden Schädigungen zu schützen. Hierher gehört vor allem, dass der Besuch der Kinematographentheater durch Schüle rund Schülerinnen denselben Beschränkungen unterworfen wird, denen nach der Schulordnung auch der Besuch der Theater, öffentlichen Konzerte, Vorträge und Schaustel- lungen unterliegt. Auch muss die Schule es sich angelegen sein lassen, die Eltern bei ge- botenen Gelegenheiten durch Warnung und Belehrung in geeigneter Weise auf die ihren Kindern durch manche Kinematographentheater drohenden Schädigungen aufmerksam zu machen.“
2. Wir bringen in Erinnerung, dass für die Gymnasiasten von Sekunda an aufwärts in zwei wöchentlichen Lehrstunden wahlfreier Zeichen unterricht und ebenso für die Realschüler neben den pflichtmässigen Stunden Unterricht im Linearzeichnen erteilt wird. Denjenigen Schülern, die sich der Technik, dem Studium der Naturwissenschaften, der Mathematik oder der Medizin widmen wollen, wird dringend empfohlen, an diesem Unter- richt teilzunehmen. Ebenso sollten die Gymnasiasten, soweit sie den Anforderungen der pflichtmässigen Lehrfächer ohne grosse Anstrengung genügen, die Gelegenheit benutzen, in Obersekunda und Prima die englische Sprache zu erlernen, deren Kenntnis ihnen im späteren Leben von grossem Vorteil sein wird.
3. Das Schulgeld ist mit Genehmigung des Herrn Ministers folgendermassen
festgesetzt: von Sexta bis Ilg. u. Ir. in IIi und I des Gymnasiums: für Homburger... 130 Mlk. 150 Mk. „ Pensionäre.. 170„ 190„
Nicht-Homburger. 210„ 230„
77


