— 22—
Ferienordnung für das Jahr 1909.
Schluss des Unterrichts: Anfang des Unterrichts: Zu Ostern: Sonnabend, den 3. April. Dienstag, den 20. April. „ Pfingsten: Freitag, den 28. Mai, nachmittags. Donnerstag, den 3. Juni. Im Sommer: Freitag, den 2. Juli, nachmittags. Dienstag, den 3. August. Michaelis: Sonnabend, den 25. September. Dienstag, den 12. Oktober. Weihnachten: Donnerstag, den 23. Dezember, mittags. Freitag, den 7. Januar 1910. Ostern: Sonnabend, den 19. März 1910. Dienstag, 4. April 1910.
Die Eltern auswärtiger Schüler sind verpflichtet, für die Unterbringung ihrer Söhne in hiesigen Familien vorher die Genehmigung des Direktors einzuholen. Letzterer kann auf Wunsch geeignete Pension vorschlagen. Die Pensionshalter haben die Pflicht, auf gutes Betragen und Fleiss ihrer Pflegesöhne zu achten und etwaige Verstösse gegen die Schulordnung dem Direktor zur Anzeige zu bringen. Wenn auswärtige Schüler ſiber Mittag in Homburg bleiben, missen ihre Eltern dafür sorgen, dass sie in einer Familie zu Mittag essen und daselbst bis zum Beginne des Nachmittagsunterrichts verweilen. Im Schulgebäude dürfen sich Schüler in der Mittagspause nicht aufhalten.
Zum Eintritt in die Sexta ist ein Alter von neun Jahren und an Vorkenntnissen nötig: 1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2. Fer- tigkeit, Diktiertes in deutscher und in lateinischer Schrift ohne grobe Fehler gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben. 3. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen. 4. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen Testaments.
Bis zum 15. April müssen die angemeldeten Schiler ihre Abgangszeugnisse von der bisher besuchten Schule im Gymnasium abgeben. Zur Prüfung haben sie sich mit Papier und Feder am Montag, den 19. April, pünktlich 8 Uhr vormittags, einzufinden.
Zum Beginn des Unterrichts versammeln sich die Schüler am Dienstag, den 20. April, 7 Uhr vormittags.
Geh. Regierungsrat Dr. E. Schulze. Gymnasial-Direktor.
öäjõS0=Aüä
—


