Ferienordnung für das Jahr 1908.
Schluss des Unterrichts: Anfang des Unterrichts:
Zu Ostérk: Sonnabend, den 11. April. Dienstag, den 28. April.
„ Pfingsten: Freitag, den 5. Juni, nachmittags. Donnerstag den 11. Juni.
Im Sommer: Freitag, den 3. Juli, nachmittags. Dienstag, den 4. August. Michaelis: Sonnabend, den 26. September. Dienstag, den 13. Oktober. Weihnachten: Mittwoch, den 23. Dezember, mittags. Donnerstag, den 7. Januar 1909. Ostern: Sonnabend, den 3. April 1909. Dienstag, den 20. April 1909.
Die Eltern auswärtiger Schüler sind verpflichtet, für die Unterbringung ihrer Söhne in hiesigen Familien vorher die Genehmigung des Direktors einzuholen. Letzterer kann auf Wunsch geeignete Pensionen vorschlagen. Die Pensionshalter haben die Pflicht, auf gutes Betragen und Fleiss ihrer Pflegesöhne zu achten und etwaige Verstösse gegen die Schulordnung dem Direktor zur Amzeige zu bringen. Wenn auswärtige Schüler über Mittag in Homburg bleiben, müssen ihre Eltern dafür sorgen, dass sie in einer Familie zu Mittag essen und daselbst bis zum Beginne des Nachmittagsunterrichts verweilen. Im Schulgebände dürfen sich Schüler in der Mittagspause nicht aufhalten.
Zum Eintritt in die Sexta ist ein Alter von neun Jahren und an Vorkenntnissen nötig: 1) Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2) Fer- tigkeit, Diktiertes in deutscher und in lateinischer Schrift ohne grobe Fehler gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben. 3) Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen. 4) Bekanntschaft, mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Nenen Testaments.
Bis zum 24. April müssen die angemeldeten Schüler ihre Abgangszeugnisse von der bisher besuchten Schule im Gymnasium abgeben. Zur Prüfung haben sie sich mit Schreib- heft und Feder am Montag. den 27. April, pünktlich 8 Uhr vormittags. einzufinden.
Zum Beginn des Unterrichts versammeln sich die Schüler am Dienstag. den 28. April, 7 Uhr vormittags.
Geh. Regierungsrat Dr. E. Schulze, Gymnasial-Direktor.


