Jahrgang 
1907
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fähigung, das Angeschaute in rascher Skizze darzustellen, Berücksichtigung verdient, ist bei den Gymnasien dahin zu wirken, dass namentlich diejenigen Schüler, welche sich der Technik, den Naturwissenschaften, der Mathematik oder der Medizin zu widmen gedenken, vom fakultativen Zeichenunterricht fleissig Gebrauch machen. Die El- tern werden gebeten, ihre das Gymnasium besuchenden Söhne auf den grossen Wert des Zeichnens auch ihrerseits aufmerksam zu machen und sie anzuhalten, soweit möglich, von Sekunda an aufwärts den wahlfreien Zeichenunterricht zu besuchen. Dasselbe gilt für die Realschüler hinsichtlich des wahlfreien Unterrichts im Linearzeichnen.

Die Schlussfeier, verbunden mit der Entlassung der für reif erklärten Schüler, wozu wir die Behörden, die Eltern der Schüler und die Freunde der Anstalt, höflichst einladen, findet am Sonnabend, den 2 3. März, 9 Uhr vormittags statt.

. Ferienordnung für das Jahr 1907. Schluss des Unterrichts: Anfang des Unterrichts:

Zu Ostern: Sonnabend, den 23. März Dienstag, den 9. April. Pfingsten: Freitag, den 17. Mai, nachmittags. Donnerstag, den 23. Mai. Im Sommer: Freitag, den 5. Juli, nachmittags. Dienstag, den 6. August. Michaelis: Sonnabend, den 28. September. Dienstag, den 15. Oktober. Weihnachten: Montag, den 23. Dezember. Dienstag, den 7. Januar 1908. Ostern: Sonnabend, 11. April 1908. Dienstag, den 28. April 1908.

Die Eltern auswärtiger Schüler sind verpflichtet, für die Unterbringung ihrer Söhne in hiesigen Familien vorher die Genehmigung des Direktors einzuholen. Letz- terer kann auf Wunsch geeignete Pensionen vorschlagen. Die Pensionshalter haben die Pflicht, auf gutes Betragen und Fleiss ihrer Pflegesöhne zu achten und etwaige Verstösse gegen die Schulordnung dem Direktor zur Anzeige zu bringen. Wenn auswürtige Schüler ſiher Mittag in Homburg bleiben, müssen ihre Eltern dafür sorgen, dass sie in einer Fa- milie zu Mittag essen und daselbst bis zum Beginne des Nachmittagsunterrichts verweilen. Im Schulgebäude dürfen sich Schüler in der Mittagspause nicht aufhalten.

Zum Eintritt in die Sexta ist ein Alter von neun Jahren und an Vorkenntnissen nötig: 1) Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2) Fer- tigkeit, Diktiertes in deutscher und in lateinischer Schrift ohne grobe Fehler gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben. 3) Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen. 4) Bekanntschaft mit den wichtigsteu Geschichten des Alten und des Neuen Tes- taments..

Bis zum 3. April müssen die angemeldeten Schüler ihre Abgangszeugnisse von der bisher besuchten Schule im Gymnasium abgeben. Zur Prüfung haben sie sich mit Schreib- heft und Feder am Montag, den 8. April, pünktlich 8 Uhr vormittags, einzufinden..

Zum Beginn des Unterrichts versammeln sich die Schüler am Dienstag. den 9. April, 7 Uhr vormittags.

Geh. Regierungsrat Dr. E. Schulze 8 8*

Gymnasial-Direktor.