DlI. Stiftungen.
1. Die Stiftung zum Besten würdiger und bedürftiger Schüler ist bis zum Schlusse des Jahres 1906 auf 706.38 Mk. angewachsen. Im März überwies ihr Herr Oberlehrer Achard hundert Mark als Beweis seiner Fürsorge für die Schüler beim Scheiden von unserer Schule. Die Jahreszinsen des Fonds werden, da ihr Betrag noch nicht hoch genug ist einstweilen dem Kapital hinzugefügt. Wir hoffen, dass durch gütige Spenden, die wir von Freunden unserer Anstalt erbitten, der Zeitpunkt nah gerückt wird, wo ein Schüler durch Auszahlung der Zinsen unterstüzt werden kann.
2. Heinrich Hammelmann Stiftung. Bei der Schlussfeier am 26. März wurden aus den Zinsen des Stiftungskapitals dem Oberprimaner Johannes Wagner und dem Real- primaner Friedrich Warnke Prämien verliehen.— Das Kapital, bei der hiesigen Amts- sparkasse auf Buch No. 12059 angelegt, belief sich am 1. Januar d. Js. auf 1045,91 M..
Für alle Geschenke, die im Laufe des letzten Schuljahres unsrer Anstalt gemacht worden sind, sage ich den gütigen Gebern den verbindlichsten Dank.
DlIl. IWitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Um den Eltern die Rücksprache mit den Lehrern ihrer Kinder zu erleichtern, sind Sprechstunden festgesetzt und durch Anschlag bekannt gemacht worden. Eltern, die üiber die Fortschritté und über das Betragen ihrer Söhne Auskunft haben wollen, können in diesen Stunden die gewünschte Aufklärung erhalten, und wenn die Leistungen der be- treffenden Schüler hinter den Anforderungen der Klasse zurückbleiben, sich über zu er- greifende Massnahmen Rat holen. Zu vermeiden sind jedoch Besuche in den letzten sechs Wochen des Schuljahres, die den Zweck haben, durch Bitten oder durch nun noch zu er- teilende Privatstunden die Versetzung eines Schülers in eine höhere Klasse zu erwirken. Uiber den Stand der Kenntnisse eines Schülers geben auch die ihm für seine schriftlichen Arbeiten erteilten Zensuren Auskunft. Es ist daher sehr wichtig, dass die Eltern sich die Hefte ihrer Söhne oft vorlegen lassen, um sich Kenntnis davon zu ver- schaffen. ob die Arbeiten sauber und gut geschrieben sind und den Anforderungen genügen
oder nicht. Der Eifer der Schüler wird durch die Beachtung, die die Eltern ihren Schul-
arbeiten schenken, gesteigert. werden. . Hinsichtlich des Schulgeldes wird bemerkt, dass Homburger in der Realschule und im Gymnasium von Sexta bis Untersekunda 110, im Obergymnasium 130 Mk. zu zahlen haben. Die Höhe des Schulgeldes für die Nicht-Homburger ist von den städtischen Behörden noch nichit endgültig festgesetzt worden. Das Schulgeld ist für ein Vierteljahr zu zahlen. wenn nicht die Abmeldung des Schülers vor dessen Beginn erfolgt. Wenn eine Familie von Homburg wegzieht, verbleibt das für das laufende Vierteljahr gezahlte Schul- geld der Anstaltskasse; an der zweiten Anstalt wird für dieses Vierteljahr kein Schulgeld entrichtet. Umgekehrt wird von einem Schüler, dessen Eltern im Laufe eines Vierteljahres aus einer anderen preussischen Stadt nach Homburg übersiedeln, für den Rest des Viertel- jahres in Homburg kein Schulgeld erhoben.— Eintrittsgeld wird von den Söhnen von Be- amten und Offizieren, die nach Homburg versetzt werden, nicht erhoben.
Aus dem Allerhöchsten Erlass vom 26. November 1900 bringen wir folgenden Ab- schnitt zur Kenntnis:„Für den Zeichenunterricht, bei dem übrigens auch die Be-
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