— 24—
14. Lateinische Rede des Oberprimaners A. Levéque.
15. Chor aus der Zauberflöte von Mozart.
16. Ansprache des Direktors an die abgehenden Schüler.
17.„Uber die Freundschaft“ nebst Worten der Verabschiedung von den abgehenden Kameraden vom Unterprimaner O. Dienstbach.
18. Chorgesang„Zum Abschied“ von Mendelssohn.
Nach Schluss der Feier können die während des Schuljahres von den Schülern an- gefertigten Zeichnungen im Zeichensaale besichtigt werden.— Im nächsten Schuljahre wird, ge- mäss den neuen Lehrplänen, den Realschülern von Tertia bis Prima Gelegenheit geboten, neben dem Freihandzeichnen sich in zwei Stunden wöchentlich im Linearzeichnen zu üben. Diese zwei Stunden sind wahlfrei, ebenso wie das Zeichnen im Gymnasium von Unter- sekunda an aufwärts, es ist aber sehr zu wünschen, dass die Schüler von der ihnen ge- botenen Gelegenheit, Auge und Hand zu üben, Gebrauch machen.
Die Sommerferien beginnen am 6. Juli, die Herbstferien am 28. September, die ersteren dauern bis zum 4. August, die zweiten bis zum 13. Oktober einschliesslich.
Den Eltern unserer Schüler wird empfohlen, ihre Söhne den Konfirmandenunterricht in dem Jahre besuchen zu lassen, wo die Knaben der Obertertia des Gymnasiums, der Tertia oder der Sekunda der Realschule angehören.— Die Lehrer unsrer Anstalt sind gerne bereit, den Eltern über die Leistungen und das Betragen ihrer Söhne mündlich Auskunft zu geben, damit gemeinschaftlich auf fleissiges Arbeiten und gutes Betragen der Schüler hingewirkt werden kann, doch sind Besuche der Eltern wenige Wochen vor der Versetzung zu ver- meiden, da es dann für die Schüler zu spät ist, frühere Versäumnisse wieder gut zu macheu. — Der Direktor ist in Schulangelegenheiten täglich von 10—11 Uhr vormittags, im Sommer in seinem Amtszimmer zu sprechen.
Die Eltern auswärtiger Schüler sind verpflichtet, für die Unterbringung ihrer Söhne in hiesigen Familien vorher die Genehmigung des Direktors einzuholen. Letzterer kann auf Wunsch geeignete Pensionen vorschlagen. Die Pensionshalter haben die Pflicht, auf gutes Betragen und Fleiss ihrer Pflegesöhne zu achten und etwaige Verstösse gegen die Schulordnung dem Direktor zur Anzeige zu bringen.
Zum Eintritt in die Sexta ist ein Alter von neun Jahren und an Vorkenntnissen nötig: 1) Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Drucksehrift, 2) Fertig- keit, Diktiertes in deutscher und in lateinischer Schrift ohne grobe Fehler gegen die Recht- schreibung nachzuschreiben, 3) Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, 4) Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des alten und des neuen Testaments.
Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete am Samstag, den 5. April, 9— 11 Uhr vormittags im Schulhause entgegen. Vorzulegen sind: 1) Der Ge- burtsschein, 2) Der Impfschein, 3) Das Abgangs-Zcugnis der zuletzt besuchten Schule. Schriftliche Anmeldungen können jederzeit gemacht werden, und es sind dazu ge- druckte Formulare unentgeltlich beim Pedell zu haben.
Zur Prüfung haben sich die angemeldeten Schüler mit Schreibheft und Feder am Montag, den 7. April, pünktlich 8 Uhr vormittags einzufinden.
Zum Unterricht versammeln sich die Schüler am Dienstag, den 8. April, 7 Uhr vormittags.
Direktor Dr. E. Schulze.


