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3. Die Censurverteilung, die Bekanntmachung der Versetzung und die Entlassung der abgehenden Schüler wird am Samstag, den 25. März, 9 Uhr morgens stattfinden.
4. Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete am 25. März 10— 12%½ Uhr im Schulhause entgegen, auch kann die Meldung schon vorher schriftlich erfolgen. Vorzu- legen sind: 1. Der Geburtsschein, 2. Der Impfschein, 3. Das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule. Schüler, die in die Vorbereitungsklasse aufgenommen sein wollen, müssen das siebente Lebensjahr vollendet haben. Zum Eintritt in Sexta ist ein Alter von neun Jahren und an Vorkenntnissen erforderlich a) Fertigkeit im deutlichen Lesen deutscher und lateinischer Schrift, b) Die Fähigkeit, mit deutschen und lateinischen Buchstaben leserlich und rein zu schreiben, c) einige Sicherheit in der Rechtschreibung und in den vier Grundrechnungs- arten in ganzen Zahlen, d) Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des alten und neuen Testaments.
Die Prüfung der neu aufgenommenen Schüler findet am Montag, den 10. April, 9 Uhr vormittags statt; am Nachmittag um 2 Uhr ist die Eröffnungsfeier, bei der die neuen Schüler zur Beobachtung der Schulgesetze verpflichtet werden. Der Unterricht beginnt am Dienstag, den 11. April.
Dr. E. Schulze. Direktor.
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