Jahrgang 
1884
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Bericht über das verflossene Schuljahr

von Oſtern 1883 bis 1884.

I. Allgemeines.

Wie mit den Verhältnissen einer Stadt die Bedürfnisse eines Publicums im Laufe der Jahrzehnte sichtbaren Wandlungen unterworfen sind, so verändert sich ebenmässig auch das Unterrichtswesen im Fortschritt der Zeiten.

Auch unsere höhere Lehranstalt hat seit ihrem Bestehen durch Reorganisation man- cherlei Veränderungen erlitten. Bei ihrem Entstehen im October 1865 war sie eine kleine dreiklassige Realschule nach nassauischem Muster, die nebenbei auch Schüler zur III eines Gymnasiums vorbereitete. Das Familienbedürfnis verlangte damals vorzugsweise Kenntnis der französischen Sprache, u. zw. hauptsächlich Sprechfertigkeit, weshalb man gerne solche Lehrer verwandte, die das Französische als Muttersprache redeten.

Nachdem unsere Anstalt im Jahre 1870 in die Reihe der vollberechtigten, preussischen, sechsklassigen Realschulenohne Latein eingetreten war, wurde schon der grammatische Teil der modernen Sprachen in den Vordergrund gestellt, der praktische trat mehr zurück; es wurden vorwiegend nur Deutsche als Sprachlehrer an solchen Schulen angestellt. Man ver- langte von den Neuangestellten, dass sie durch Prüfung die facultas docendi für neuere Sprachen bis zur Prima eines Gymnasiums oder einer Realschule 1. Ordnung erworben hatten. In den Jahren 1880 und 81 wurde auf Wunsch vieler hiesiger Einwohner durch die Anstellung von 2 neuen Gymnasiallehrern die Abteilung für klassische Sprachen zu einem vollständigen bis zur I. eines Gelehrtengymnasiums reichenden Progymnasium gemacht.

Auch die Verfügungen des Königlichen Cultus-Ministeriums vom 21. December 1882, dessen nähere Bestimmungen in unserem vorigen Programm mitgeteilt wurden, riefen man- cherlei Veränderungen bei der diesseitigen Anstalt hervor.

Während es nach dem zuletzt erwühnten Ministerial-Erlass den preussischen Realschulen II. Ordnungmit Latein leicht wurde, sich in Realprogymnasien zu verwandeln, wurde es den Realschulenohne Latein weit schwieriger, den geforderten ministeriellen Bestimmungen zu entsprechen. Ganz besonders jedoch machten sich zum Teil unüberwindliche Schwierigkeiten geltend, wenn mit solchen Schulen wie bei uns ein Progymnasium in Verbindung stand.

Um letzteren Uebelstand gründlich zu beseitigen, hat man neuerdings auf Veran- lassung der Königlichen Oberbehörde in einer Stadt sogar auf Verlangen des Magistrats dergleichen Realschulen in Realprogymnasien verwandelt, weil diese Categorie der höheren Schulen sich naturgemässer und vorteilhafter mit einem Progymnasium in Verbindung bringen lässt. In beiden beginnt das Latein in der VI, das Französische erst in der V. Es können also die Knaben der 3 untersten Klassen fast in allen Lehrgegenständen gemeinschaftlich unter- richtet werden. Erst in der III. tritt eine Scheidung ein, indem der eine Teil der Schüler von da an dem Realcursus mit Erlernung der englischen Sprache, der andere dem Gymnasial- cursus mit dem Studium des Griechischen folgt.