Bericht über das verflossene Schuljahr
von Oſtern 1882 bis 1883.
I. Allgemeines.
Kenntnisnahme von den Veränderungen, welche im Preussischen Staate durch die Verfügung des Königlichen Cultus-Ministeriums vom 21. December 1882 bei den höheren Schulen eingeführt worden sind, dürfte für die verehrten Eltern unserer Schüler nicht nur von Interesse, sondern auch eventuell von Nutzen sein.
Vorerwähnte Schulen zerfallen in 7 verschiedene Kategorien: Gymnasien, Realgym- nasien und Ober-Realschulen mit je 9jähriger Cursusdauer, ferner Progymnasien, Realprogym- nasien, Realschulen mit je 7jähriger und höhere Bürgerschulen mit 6jähriger Cursusdauer.
Die beiden erstgenannten Anstalten, die ihre Schüler bis zum 19. resp. 20 Lebens- jahr behalten und bei denen das Latein obligatorisch ist, sind so organisirt, dass Schülern bis zur IIIb, also bis zum 13. resp. 14. Lebensjahre behufs der Wahl des zukünftigen Berufes der Uebertritt aus der einen in die andere ermöglicht ist; denn hier erst beginnt bei den Gymnasien der Unterricht im Griechischen, bei den Realgymnasien der im Englischen. Die Unterrichtsziele dieser beiden Schulen sind wesentlich näher gerückt worden. Bei den Gym- masien hat man die wöchentlichen Unterrichtsstunden in folgenden Disciplinen vermindert: Religion um 1, Latein um 9; Griechisch um 2 und Schreiben um 2 Stunden; dagegen sind vermehrt worden: Deutsch um 1, Französich um 4, Geschichte und Geographie um 3, Rechnen und Mathematik um 2, Naturwissenschaften um 2 Stunden. Bei den Realgynm- masien sind vermindert worden: Religion um I, Deutsch um 2, Rechnen und Mathematik um 3, Naturwissenschaften um 4, Schreiben und Zeichnen um 5 Stunden die Woche, eine be- deutende Vermehrung dagegen hat beim Latein stattgefunden, und zwar um 10 wöchentliche Lehrstunden.
Die Verschiedenheit der Berechtigungen ist geblieben. Wührend das Reifezeugnis der Gymnasien den angehenden Studirenden auf der Universität den Zutritt zu allen 4 Facul- täten eröffnet, bleiben den Abiturienten der Realgymnasien 3 Facultäten: Theologie, Juris- prudenz und Medizin gänzlich verschlossen, ebenso von der phylosophischen Facultät das Stu- dium der alten Sprachen. Zugelassen werden sie bis jetzt nur zum Studium der neueren Phy- lologie der Mathematik und der Naturwissenschaften.
Bei den Ober-Realschulen, die„aus den vormaligen höheren Gewerbeschulen bervorgegangen sind,“ ist der Unterricht in den alten Sprachen gänzlich ausgeschlossen. Der Lehrplan dieser Anstalten legt erhöhteres Gewicht auf moderne Sprachen, Rechnen, Mathe- matik, Naturwissenschaften und Zeichnen. Sie bereiten also ihre Schüler hauptsächlich für den Handel, für die höheren Gewerbe und die Polytechnischen Schulen vor.
Anerkennenswert ist die in den„Erläuterungen zu dem Lehrplan für die Realgym- nasien und Ober-Realschulen“ p. 14 gegebenen Bestimmung:„Im Deutschen tritt für die Realgymnasien und Ober-Realschulen die Aufgabe hinzu, durch die Lectüre geeigneter Ueber- Letaunfon eine Vorstellung von der epischen und tragischen Dichtung der Griechen zu vermitteln.“


