Jahrgang 
1928
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17. Das Schulgeld beträgt Mk. 200. jährlich und wird am Anfang jedes Monats in der Schule durch Kaſſenbeamte eingezogen. Es werden je Mk. 17. für die erſten beiden Monate des Vierteljahrs und Mk. 16. für den dritten Monat des Vierteljahrs erhoben. Die Ueberweiſung auf das Poſtſcheckkonto der Schulkaſſe(Nr. 11304, Frankfurt a. M., Kreiskommunalkaſſe Hofgeismar) oder durch Banküberweiſung iſt geſtattet, muß aber ſo rechtzeitig erfolgen, daß das Schulgeld an dem Tage der Erhebung, der durch die Schulleitung rechtzeitig bekannt gemacht wird, im Beſitz der Schulkaſſe iſt..

18. Geſuche um Schulgeldbefreiung für bedürftige und begabte Schüler ſind bis zum 1. Mai des Schuljahrs an den Schulausſchuß zu richten und beim Direktor einzureichen. Ein hierfür beſtimmtes Formular ſtellt der Direktor zur Verfügung. Ueber die Gewährung einer ganzen, halben oder viertel Freiſtelle entſcheidet der Schulausſchuß.

Hofgeismar, im Juni 1928. Henkel, Studiendirektor.