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Am 11. 8. beging die Schule die Verfaſſungsfeier. Die Anſprache hielt Herr Studienrat Reichel.
Am 17. 8. geleitete die Schule den Untertertianer Willy Klick, der einem Herzleiden nach langem, geduldig ertragenen Siechtum erlegen war, zu ſeiner letzten Ruhe.
Durch eine Verfügung des Herrn Regierungspräſidenten vom 1. 9. 1927 wurde dem Oberſekundaner Fritz Schlemmer öffentlich die Anerkennung dafür ausgeſprochen, daß er durch ſein eutſchloſſenes Eingreifen den Tiſchlerlehrling Hermann Scholz aus Kaſſel vom Tode des Ertrinkens rettete.
Am 24. 9. wurde durch ein Schauturnen der 80. Geburtstag unſeres Reichspräſidenten v. Hindenburg gefeiert. Die Anſprache hielt der Direktor.
Am 31. 10. nahmen die evangeliſchen Schüler und Schülerinnen an dem Gottesdienſt zur Feier des Reformationsfeſtes teil.
Reifeprüfung Oſtern 1928: Die ſchriftliche Prüfung fand vom 2. 2. bis 7. 2. und die münd⸗ liche Prüfung unter dem Vorſitz des mit den Geſchäften des Staatlichen Konimiſſars betrauten Direktors am 5. 3. ſtatt. Die 10 Schüler und 4 Schülerinnen, die in die Prüfung eingetreten waren, erwarben das Zeugnis der Reife.
VIII. Erlaſſe und Verfügungen der Behörden.
Verf. d. Prov.⸗Schulk. v. 29. 3. 27— Nr. 3847— Es iſt wünſchenswert, daß Studenten, die mindeſtens drei Semeſter Philologie ſtudiert haben, in Berührung mit der viſſenſchaftlichen und erzieheriſchen Arbeit der höheren Schule kommen. Den Direktoren und den Lehrerkollegien wird es anheimgeſtellt, auf Antrag Studenten für die Dauer von mindeſtens vier Wochen aufzunehmen und ihnen Betätigung und Beratung zu bieten. Jedoch iſt jede ſelbſtſtändige unterrichtliche oder erzieheriſche Tätigkeit ausgeſchloſſen.
Verf. d. Prov.⸗Schulk. v. 2. 4. 27— Nr. 3733— die Wahl des Studienrats Reichel wird beſtätigt.
Verf. d. Prov.⸗Schulk. Berlin v. 20. 4. 27— Nr. IAX 676/27: Schüler, die im Beſitze von gefährlichen Waffen, insbeſondere von Piſtolen und Revolvern betroffen werden, ſind mindeſtens mit der Androhung der Verweiſung von der Anſtalt, im Wiederholungsfalle aber unnachſichtlich mit Verweiſung zu beſtrafen.
Min.⸗Erl. v. 30. 5. 27— UIII A 802 UII—:„Die Schüler ſind auf die Schonung der Tier⸗ und Pflanzenwelt und verſtändiges Benehmen in der freien Natur, insbeſondere auch auf die Gefahren des Feueranzündens im Walde aufklärend und warnend hinzuweiſen“.
Verf. d. Prov.⸗Schulk. v. 25. 6. 27— Nr. 7900— Das Studium der Mathematik und Phyſik iſt auch an der Techniſchen Hochſchule zu Charlottenburg möglich.
Verf. d. Prov.⸗Schulk. v. 16. 7. 27— Nr. 8837— Der Lehrerbibliothek wird ein Exemplar des Sprachatlaſſes des deutſchen Reichs als Geſchenk überwieſen.
Verf. d. Prov.⸗Schulk. v. 10. 9. 27— Nr. 10915— Die neuen Verſetzungsbeſtimmungen werden bekannt gegeben(ſiehe unter Mitteilungen an die Eltern).
Min.⸗Erlaß v. 22. 9. 27— IMIII 2055— gibt eine Anweiſung zur Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch die Schulen. Darin heißt es: Lehrer und Schüler dürfen zur Schule erſt wieder zugelaſſen werden, wenn entweder eine Weiterverbreitung der Krankheit durch ſie nach ärztlicher Be⸗ ſcheinigung nicht mehr zu befürchten oder die für den Verlauf der Krankheit erfahrungsgemäß als Regel geltende Zeit abgelaufen iſt. Dieſe iſt zu bemeſſen bei Pocken und Scharlach auf 6 Wochen, bei Maſern, ſolange Huſten beſteht, ſonſt auf 2 Wochen, bei Grippe und Röteln auf 2 Wochen, bei Diphtherie, epidemiſcher Gehirnentzündung, Genickſtarre auf 4 Wochen, bei Typhus auf 6 Wochen und bei epidemiſcher


