Jahrgang 
1913
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Druckschrift. 2. Fähigkeit mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. 3. Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben 4. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. 5. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Mlten und Neuen lestaments.

Das Schulgeld ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Es beträgt für alle Klassen viertel- jährlich 32,50 Mk. und 25 Piennig Bibliothekgeld. Die Erhebung findet in der ersten Woche der Monate Mai, August, November und Februar nach Schluss des Unterrichts im Schullokal durch den Rendanten der Schulkasse statt. Abmeldungen müssen vor Wiederbeginn des Unterrichts nach den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien erfolgen, widrigenfalls das Schulgeld noch für das ganze laufende Quartal zu entrichten ist. Ausnahmen unterliegen der Beschlussfassung durch das Kuratorium.

Gesuche um Erlass von Schulgeld sind an den Vorsitzenden des Ruratoriums zu richten.

Um den Eltern der Schüler eine Besprechung mit den Lehrern zu erleichtern, sind besondere Sprechstunden angesetzt. Ort und Zeit derselben können aus einem Anschlage im Flur vor den Rlassenzimmern ersehen werden.

Ferienordnung für 1913/14.

Schulschluss: Schulanfang: Ostern 1913 Mittwoch, den 19. März. Donnerstag, den 3. April. Plingsten Freitag, den 9. Mai. Freitag, den 16. Mai. Sommer Ereitag, den 4. Juli. Dienstag, den 5. August. Michaelis Sonnabend, den 27. Sept. Dienstag, den 14. Oktober. Weihnachten, Sonnabend, den 20 Dez. Sonnabend, den 3. Januar 1913.

Ostern 1914 Sonnabend, den 4. April.

Hofgeismar, den 12. März 1913.

Der Direklor des Progymnüsiums

RRSOSCHI.