Jahrgang 
1913
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V. Stiftungen und Unterstützungen

von Schülern.

Vom Ruratorium wurde 6 Schülern der ganze Betrag und 11 die Hälfte des Schul- geldes erlassen.

VI. Mitteilung an die Schüler und deren Eltern.

Entsprechend einer Verfügung des Rönigl. Provinzial-Schulkollegiums wird hierdurch folgender Ministerialerlass zur Kenntnis gebracht: Der Minister der geistlichen und

Unterrichtsangelegenheiten.

Die Gefahren, die durch die überhand nehmende Schundliteratur der Jugend und da- mit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, dass durch die Abenteurer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften ver- breitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart ver- wirrt worden ist, dass sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich straf- baren Handlungen haben hinreissen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Übel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Er- kenntinis der ihren Rindern drohenden Gefahren und im Bewusstsein ihrer Verantwortung die Lesestoffe ihrer Rinder, einschliesslich der Tagespresse, sorgsam überwachen, das ver- steckte Wandern hässlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgeboten werden, streng verbieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung vorhanden, dass dem Uebel gesteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen selbst mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Altersstufe und für ihre geistige Entwickelung eignen. Zu diesem Zwecke werden es sich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen sein lassen, sich über die in Betracht kommende jugendliteratur fortlaufend zu unterrichten. Das in dem Weidmann'schen Verlage zu Berlin erschienene Buch des Direktors Dr. F. Johannesson Was sollen unsere Jungen lesen? wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverlässiger Wegweiser dabei dienen können.

Schluss des Schuljahres Mittwoch, den 19. März.

Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 3. April, morgens 8 Uhr, mit der Auf- nahmeprüfung.

Bei der Aufnahme in die Sexta, welche in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre erfolgen darf, wird gefordert: 1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer

Berlin, den 21. September 1912.