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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1914. Cassel, 14. Juli. Dem Oberlehrer Rüssel ist von dem Herrn Minister der geist-
lichen und Unterrichtsangelegenheiten der Charakter als Professor verliehen worden.
Berlin, 1. August(Cassel, 3. August). Die der Prima im dritten Halbjahr an- gehörenden Schüler können sofort zu einer Not-Reifeprüfung zugelassen werden.
Berlin, 3. August(Cassel, 6. August). Schüler, die seit Herbst 1913 der Unter- sekunda angehören, können zu Notprüfungen für die wissenschaftliche Befähigung zum ein- jährig-freiwilligen Hecresdienst zugelassen werden.
Berlin, 1. August(Cassel, 6. August). Den Schulern kann auf Antrag der Eltern Erntearbeits-Urlaub erteilt werden.
Berlin, 7. August(Cassel, 11. August). Schülern im zweiten Halbjahr der Ober- sekunda kann die Primareife zugesprochen werden.
Berlin, 5. August(Cassel, 11. August). Der Unterricht ist auch während des mobilen Verhältnisses aufrecht zu erhalten und durchzuführen.
Berlin, 11 August(Cassel, 15. August). Schüler, die der Untersekunda seit- Ostern 1914 angehören, können einer Notprüfung unterzogen werden.
Cassel, 13. August. Dem Direktor wird die Leitung des Lyzeums in Vertretung des zum Heeresdienst einberufenen Lyzealdirektors Professor Dr. Suchier übertragen.
Berlin, 20. August(Cassel, 25. August). Die Schüler, die nach der Mobilmach- ung die Schule verlassen haben, um in das Heer einzutreten, sind zur Zahlung des Schul- geldes für das laufende Vierteljahr verpflichtet.
Berlin, 20. August(GCassel, 29. August). Runderlaß des Herrn Finanzministers betr. die Zahlung des Zivildiensteinkommens an die zum Kriegsdienst einberufenen Beamten.
Berlin, 31. August(Cassel, 4. September). Schülern der Unterprima bezw. Ober- sekunda, die mindestens seit Ostern 1914 der betreffenden Klasse angehören, kann ein Zeug- nis über die Versetzung nach Oberprima, bezw. Unterprima ausgestellt werden, wenn sie als Fahnenjunker angenommen oder als Kriegsfreiwillige in den Heeresdienst eingetreten sind.
Cassel, 8. September. Se. Majestät der König hat dem Professor Rüssel den Rang der Räte IV. Klasse zu verleihen geruht.
Berlin, 4. September(Cassel, 10. September). Auch jungen Leuten unter 17 Jahren kann die Reife für Obersekunda zuerkannt werden, wenn sie ins Heer eintreten.
Berlin, 4. September(Cassel, 16. September). Von den Schülern vom 16. Lebens- jahre ab wird erwartet, daß sie sich an den Uebungen der Jugendwehr beteiligen.
Berlin, 22. September(Cassel, 25. September). Die den Fahnenjunkern und Kriegsfreiwilligen inbezug auf vorzeitige Versetzung usw. zugestandenen Vergünstigungen sollen auch den Schülern zuteil werden, die sich für die ganze Dauer des Krieges zum Sani- tätsdienst im Etappengebiet verpflichten und dorthin entsandt werden.
Berlin, 23. September(Oassel, 30. September). Oberlehrerstellen, die durch Ver- luste im Felde frei werden, sind bis auf weiteres nicht zu besetzen.
Berlin, 30. September(Cassel, 6. Oktober). Schüler, die an den militärischen Uebungen der Jugendwehr teilnehmen, können vom lehrplanmäßigen Turnunterricht befreit werden.
Qassel, 5. Oktober. Angehörige von Staaten, die Krieg gegen Deutschland füůhren, sind als Schüler nicht zuzulassen.
Cassel, 9. November. Die Einführung von Paehler, Rechenbuch für höhere Lehr- anstalten, wird genehmigt.


