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Die einheimischen, bei ihren Eltern wohnenden Schüler dürfen Theater, sowie öffentliche Konzerte und Vorträge nur mit der Erlaubnis, öffentliche Bälle nur in Begleitung der Eltern oder ihrer Stellvertreter besuchen; die auswärtigen Schüler bedürfen in beiden Fällen der vorher einzuholenden Erlaubnis des Klassenleiters.— Für die Teilnahme an Tanzkursen ist die Genehmigung des Direktors nachzusuchen.
Von etwaigen Fällen einer übertragbaren Krankheit in ihrer Familie oder in ihrem Hause haben die Eltern dem Direktor un vverzüglich Mitteilung zu machen.
Die Abmeldung eines Schülers muß schriftlich durch den Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nichtainnerhalb der ersten Woche nach dem Schluß eines Unterrichtsvierteljahres, so ist das Schulgeld für das nächste Vierteljahr noch zu entrichten.
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Im Anschluß an die vorstehenden Bestimmungen der Schulordnung erlaube ich mir die Eltern auf die Gefahr hinzuweisen, die ihren Kindern von der immer üppiger ins Kraut schießenden Schund- und Schmutzliteratur droht. Ueberall hat man daher die Pflicht anerkannt, dieser die physische und sittliche Kraft unseres Volkes bedrohenden Gefahr mit allen Mitteln entgegenzutreten. So bereitwillig nun auch die Schule sich an allen dahin zielenden Bestrebungen beteiligt, so bleibt doch auch in diesem Kampf gegen Schund und Schmutz in Wort und Bild die ausschlaggebende Macht das Elternhaus. Ap die Eltern unsrer Schüler richte'ich daher die dringende Bitte, die Lektüre ihrer Söhne aufs sorgfältigste zu überwachen und mit un- nachsichtlicher Strenge ungeeigneten Lesestoff von ihnen fernzuhalten. Nur auf diese Weise darf man hoffen, dem Uebel mit der Aussicht auf allmählichen Erfolg entgegenzutreten. Als recht geeignete Lektüre für Knaben kann u. a. die von dem Verein für soziale Ethik und Kunstpflege in Berlin herausgegebene Zeitschrift„Sonntagsfeier“, sowie„Jung-Siegfried“ und „Sie gwart“ empfohlen werden.
Mit Rücksicht auf die große Bedeutung, die dieser Angelegenheit für das geistige und sittliche Wohl unserer Jugend zukommt, hat der Herr Minister der geistlichen und Unter- richtsangelegenheiten folgenden Erlaß ergehen lassen mit der Bestimmung, denselben in den Jahresberichten der höheren Lebranstalten zum Abdruck zu bringen:
Der Minister
der geistlichen und Unterrichts- Berlin W. 8, den 21. September 1912. Angelegenheiten.
UII Nr. 20841.
Die Gefahren, die durch die überhandnehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft unseres ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer-, Gauner- und Schmutz- geschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, daß sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreißen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Uebel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Ver- ständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu vwecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büche- reien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtseingihrer Verantwortung die Lesestoffe ihrer Kinder, einschließlich der Tagespresse sorgsam überwachen, das versteckte Wandern nähßlicher Schriften von Hand zu Hand zu verhindern, das Betreten, aller Buch- und Schreibwaren- handlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgeboten werden, strenga verbieten und? selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoff- nung vorhanden, daß dem Uebel gesteuert werden kann. Bei der]Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen selbst mit Rat und Tat zur Seite siehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Altersstufe und ihre geistige Entwicklung eignen. Zu diesem Zwecke werden es sich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen sein lassen, sich über die in Betracht kommende Jugendliteratur fortlaufend zu unterrichten. Das in dem Weid- mann'schen Verlage zu Berlin erschienene Buch des Direktors Dr. P. Johannesson„Was sollen unsere Jungen lesen?“ wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverlässiger Weg- weiser dabei dienen können.


