Jahrgang 
1912
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lichen Sprechstunden der Lehrer der betr. Klasse angebracht, damit jeder Schüler stets ohne weiteres imstande ist, seinen Eltern darüber Auskunft zu geben. In etwaigen Zweifelfällen wolle man sich an den Pedellen wenden(Wohnung im Erdgeschoß). Die Eltern werden gebeten, von dieser Einrichtung, so oft es ihnen nur wünschenswert erscheint, Ge- brauch zu machen, aber nicht die Besuche auf die letzten Wochen zu verschieben, wo sie zwecklos sind. Wo es sich nicht um eine Auskunft allgemeiner Natur handelt, wolle man zunächst mit den Herren Klassenleitern und Fachlehrern in Verbindung treten und wo möglich sich einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenleiter rechtzeitig die erforderlichen Erkundigungen über den betreffenden Schüler einziehen können.

Die Sprechstunde des unterzeichneten Direktors bleibt unverändert an allen Schultagen 1112 Uhr vormittags in seinem Amtszimmer.

Zur Aufnahme in die unterste Vorschulklasse ist in der Regel das vollendete sechste, zur Aufnahme in die Sexta der Hauptanstalt in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich.

An Vorkenntnissen wird für die Sexta verlangt:

1) Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Schrift,

2) Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Rechtschreibung leserlich, reinlich und nicht allzu langsam nachzuschreiben,

3) Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen,

4) einige Kenntnis biblischer Geschichten.

Montag den 15. April wird von morgens 8 Uhr ab die Aufnahme- prüfung der für die Hauptanstalt(außer Sexta) und für die Vorschul- klassen 1 und 2 angemeldeten Schüler stattfinden. Die für die Vorschul- klasse 3 angemeldeten Knaben haben sich Dienstag den 16. April, vormittags 10 Uhr einzufinden.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 16. April, vormittags 8 Uhr mit Gottesdienst in der Turnhalle für die evangelischen, in der Stadtkirche für die katholischen Schüler. Danach haben sich sämtliche Schüler der Hauptanstalt zur Eröffnungsfeier in der Turnhalle einzufinden. Die Vorschüler kommen an diesem Tage um 10 Uhr zur Schule.

Die mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichts-Angelegen- heiten von dem Königl. Provinzial-Schulkollegium in Cassel für den Zeitraum von Ostern 1912 bis einschließlich Ostern 1913 festgesetzte Ferienordnung lautet folgendermaßen:

Schluss Anfang

Nähere Bezeichnung. des Schulunterrichts

Ostern 1912 Samstag den 30. März 1912 Montag den 15. April 1912 Pfingsten Freitag den 24. Mai* Dienstag den 4. Juni Sommer Freitag den 19. Juli* Dienstag den 20. August Michaelis Samstag den 5. Oktober Donnerstag den 17. Oktober Weihnachten Freitag den 20. Dezember* Freitag den 3. Januar 1913 Ostern 1913 Mittwoch den 19. März 1913

Anmerkung:*) Der Unterricht ist an diesem Tage unverkürzt durchzuführen.

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