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Die einheimischen, bei ihren Eltern wohnenden Schüler dürfen Theater, auch Kinematographentheater, sowie öffentliche Konzerte und Vorträge nur mit der Erlaubnis, öffentliche Bälle nur in Begleitung der Eltern oder ihrer Stellvertreter be- suchen; die auswärtigen Schüler bedürfen in beiden Fällen der vorher einzuholenden Erlaubnis des Klassenleiters.— Für die Teilnahme an Tanzkursen ist die Genehmigung des Direktors nachzusuchen.
Von etwaigen Fällen einer übertragbaren Krankheit in ihrer Familie oder in ihrem Hause haben die Eltern dem Direktor unverzüglich Mitteilung zu machen.
Die Abmeldung eines Schülers muß schriftlich durch den Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nicht innerhalb der ersten Woche nach dem Schluß eines Unterrichtsvierteljahres, so ist das Schulgeld für das nächste Vierteljahr noch zu entrichten.
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Im Anschluß an die vorstehenden Bestimmungen der Schulordnung erlaube ich mir die Eltern auf die Gefahr hinzuweisen, die ihren Kindern von der immer üppiger ins Kraut schießenden Schund- und Schmutzliteratur droht. Ueberall hat man daher die Pflicht anerkannt, dieser die physische und sittliche Kraft unseres Volkes bedrohenden Gefahr mit allen Mitteln entgegenzutreten. So bereitwillig nun auch die Schule sich an allen dahin zielenden Bestrebungen beteiligt, so bleibt doch auch in diesem Kampf gegen Schund und Schmutz in Wort und Bild die ausschlaggebende Macht das Elternhaus. An die Eltern unsrer Schüler richte ich daher die dringende Bitte, die Lektüre ihrer Söhne aufs sorgfältigste zu überwachen und mit un- nachsichtlicher Strenge ungeeigneten Lesestoff von ihnen fernzuhalten. Nur auf diese Weise darf man hoffen, dem Uebel mit der Aussicht auf allmählichen Erfolg entgegenzutreten.
Auch auf den Besuch der Kinematographentheater möchte ich die Aufmerksamkeit der Eltern lenken und ihnen empfehlen, ihren Kindern nur für einzelne Aufführungen nach genauer Einsicht in das jedesmalige Programm die Erlaubnis zu erteilen, jedenfalls aber den Besuch in der Abendzeit ganz zu untersagen.
Endlich sehe ich mich veranlaßt in betreff der Tanzkurse eine dringende Mahnung an die Eltern zu richten. So bereitwillig auch die Erlaubnis zur Teilnahme an Tanzkursen erteilt wird, so ist doch immer die Voraussetzung, daß sie sich in dem von der Schule gut- geheißenen Rahmen abspielen. Sie müssen sich auf die eigentlichen Uebungsstunden, das herkömmliche sog. Nikolauskränzchen und den Schlußball beschränken und Mitte Januar ihren völligen Abschluß erreichen. Einer weiteren Ausdehnung, sowie der über das Maß hinaus- gehenden Verlängerung der einzelnen Vergnügungen muß im eigenen Interesse der Schüler ernstlich entgegengetreten werden. An die Eltern ergeht die dringende Bitte, in dieser An- gelegenheit mit der Schule zusammenzuarbeiten zum Wohle unserer Jugend.
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Gemäß dem Erlaß Sr. Exzellenz des Herrn Oberpräsidenten vom 24. Juni 1908 weise ich wiederholt darauf hin, daß es sich empfiehlt, sofort nach dem Eintritt des frühesten zulässigen Zeitpunktes(mit Vollendung des 17. Jahres) gemäß§ 89 der Wehrordnung die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Heeresdienst bei der„Prüfungskommission für Ein- jährig-Freiwillige“ in Wiesbaden nachzusuchen. Dabei sind die auf dem„Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst“ enthaltenen Bemerkungen genau zu beachten.
Zur Förderung des Zusammenwirkens von Eltern und Lehrern ist die Einrichtung getroffen worden, daß jeder Lehrer wöchentlich eine Sprechstunde für die Eltern oder Pfleger seiner Schüler festgesetzt hat. UÜber Ort, Tag und Stunde, die von jedem Lehrer zur Sprechstunde bestimmt sind, gibt eine im Flur des Schul- gebäudes, gerade dem Haupteingang gegenüber angebrachte UÜbersicht Auskunft. Außerdem ist in jedem Klassenzimmer ein besondérer Anschlag über die wöchent-


