Jahrgang 
1909
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Die einheimischen, bei ihren Eltern wohnenden Schüler dürfen Theater, öffent- liche Konzerte und Vorträge nur mit der Erlaubnis, öffentliche Bälle nur in Beglei- tung der Eltern oder ihrer Stellvertreter besuchen; die auswärtigen Schüler bedürfen in beiden Fällen der vorher einzuholenden Erlaubnis des Klassenlehrers.

Den Eltern wird dringend empfohlen, Mützen, Uberzieher, Regenschirme usw. ihrer Söhne mit eingenähten Namen zu versehen.

Ferner richte ich an die Eltern die dringende Bitte, von etwaigen Fällen einer über- tragbaren Krankheit in ihrer Familie oder in ihrem Hause mir unverzüglich Mit- teilung zu machen und so die Schule in den von ihr zur Verhütung und Bekämpfung dieser Krankheiten zu treffenden Maßregeln zu unterstützen.

Auch ersuche ich die Eltern, von den S. 12 abgedruckten Mitteilungen aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden Kenntnis nehmen zu wollen.

Zur Förderung des Zusammenwirkens von Eltern und Lehrern ist die Einrichtung getroffen worden, daß jeder Lehrer wöchentlich eine Sprechstunde für die Eltern oder Pfleger seiner Schüler festgesetzt hat. Über Ort, Tag und Stunde, die von jedem Lehrer zur Sprechstunde bestimmt sind, gibt eine im Flur des Schul- gebäudes, gerade dem Haupteingang gegenüber angebrachte Übersicht Auskunft. Außerdem ist in jedem Klassenzimmer ein besonderer Auschlag über die wöchent- lichen Sprechstunden der Lehrer der betr. Klasse angebracht, damit jeder Schüler stets ohne weiteres imstande ist, seinen Eltern darüber Auskunft zu geben. In etwaigen Zweifelfällen wolle man sich an den Pedellen wenden(Wohnung im Erdgeschoß). Die Eltern werden gebeten, von dieser Einrichtung, so oft es ihnen nur wünschenswert erscheint, Ge- brauch zu machen und nicht die Besuche auf die letzten Wochen zu verschieben. Wo es sich nicht um eine Auskunft allgemeiner Natur handelt, wolle man zunächst mit den Herren Klassenlehrern und Fachlehrern in Verbindung treten und wo möglich sich einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer rechtzeitig die erforderlichen Erkundigungen über den betreffenden Schüler einziehen können.

Die Sprechstunde des unterzeichneten Direktors bleibt unverändert an allen Schultagen 1112 Uhr vormittags in seinem Amtszimmer.

Die Abmeldung eines Schülers muß schriftlich durch den Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor erfolgen und zwar spätestens innerhalb der ersten Woche nach dem Schulschluß eines Unterrichtsvierteljahres. Erfolgt die Abmeldung nicht bis zu dem angegebenen Zeitpunkte, so ist das Schulgeld für das nächste Vierteljahr noch zu entrichten.

Zur Aufnahme in die unterste Vorschulklasse ist in der Regel das vol- lendete sechste, zur Aufnahme in die Sexta der Hauptanstalt in der Regel das vol- lendete neunte Lebensjahr erforderlich.

An Vorkenntnissen wird für die Sexta verlangt:

1) Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Sehrift,

2) Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Rechtschreibung leserlich, reinlich und nicht allzu langsam nachzuschreiben,

3) Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen,

4) einige Kenntnis biblischer Geschichten.

Es empfiehlt sich, diejenigen Knaben, von denen es beim Eintritt in die Sexta bereits feststeht, daß sie keine Universitätsstudien machen und überhaupt keiner Laufbahn sich zuwenden sollen, die den Besuch der drei oberen Klassen einer neunstufigen höheren Lehranstalt zur Voraussetzung hat, der Realschule zuzuführen, da solchen Schülern der Unterricht der Realschule eine geeignetere Vorbildung für ihren künftigen Beruf geben wird, als der Unterricht des Gymnasiums.

Montag den 19. April wird von morgens 8 Uhr ab die Aufnahme- prüfung der für die Hauptanstalt angemeldeten Schüler stattfinden; die