Jahrgang 
1905
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Die einheimischen, bei ihren Eltern wohnenden Schüler dürfen Theater nur mit deren Erlaubnis, öffentliche Bälle nur in Begleitung ihrer Eltern oder der Stellvertreter der- selben besuchen; die auswärtigen Schüler bedürfen in beiden Fällen der vorher einzu- holenden Erlaubnis des Klassenlehrers und des Direktors.

Zur Förderung des Zusammenwirkens von Eltern und Lehrern ist die Ein- richtung getroffen worden, daß jeder Lehrer wöchentlich eine Sprechstunde für die Eltern oder Pfleger seiner Schüler festgesetzt hat. Ueber Ort, Tag und Stunde, die von jedem Lehrer zur Sprechstunde bestimmt sind, gibt eine im Flur des Schulgebäudes, gerade dem Haupteingang gegenüber angebrachte Uebersicht Auskunft. Außerdem ist in jedem Klassenzimmer ein besonderer Anschlag über die wöchentlichen Sprechstunden der Lehrer der betr. Klasse angebracht, damit jeder Schüler stets ohne weiteres imstande ist, seinen Eltern darüber Auskunft zu geben. In etwaigen Zweifels- fällen wolle man sich an den Pedellen wenden(Wohnung im Erdgeschoß.)

Die Sprechstunde des unterzeichneten Direktors bleibt unverändert an allen Schultagen 1112 Uhr vormittags in seinem Amtszimmer.

Zur Aufnahme in die unterste Vorschulklasse ist in der Regel das vollendete sechste, zur Aufnahme in die Sexta der Hauptanstalt in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich.

An Vorkenntnissen wird für die Sexta verlangt:

1) Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Schrift,

2) Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Rechtschreibung leserlich, reinlich und nicht allzu langsam nachzuschreiben,

3) Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen,

4) einige Kenntnis biblischer Geschichten. 1

Es empfiehlt sich, diejenigen Knaben, von denen es beim Eintritt in die Sexta bereits feststeht, daß sie keine Universitätsstudien machen und überhaupt keiner Laufbahn sich zuwenden sollen, die den Besuch der drei oberen Klassen eines Gymnasiums zur Voraus- setzung hat, der Realschule zuzuführen, da solchen Schülern der Unterricht der Realschule eine geeignetere Vorbildung für ihren künftigen Beruf geben wird als der Unterricht des Gymnasiums.

Montag, den 1. Mai wird von morgens 8 Uhr ab die Aufnahme- prüfung der für die Hauptanstalt angemeldeten Schüler stattfinden; die für die Vorschulklassen 1 und 2 angemeldeten Knaben brauchen erst am Dienstag den 2. Mai vormittags 8 Uhr zu kommen, die für die Vorschulklasse 3 ange- meldeten erst um 10 Uhr.

Dienstag, den 2. Mai vormittags 8 Uhr haben sämtliche Schüler der Hauptanstalt sich zunächst in der Turnhalle zur Eröffnung des neuen Schuljahres zu ver- sammeln. Danach wird der Unterricht seinen Anfang nehmen. Die Vorschüler haben an diesem Tage um 10 Uhr zur Schule zu kommen.

Im Schuljahr 1905 finden folgende Ferien statt:

1. Pfingstferien: Schluß des Unterrichts: Sonnnabend den 10. Juni. Anfang des Unterrichts: Dienstag den 20. Juni.

2. Sommerferien: Schluß des Unterrichts: Sonnabend den 15 Juli. Anfang des Unterrichts: Mittwoch den 16. August.

3. Herbstferien: Schluß des Unterrichts: Sonnabend den 30 September. Anfang des Unterrichts: Freitag den 13. Oktober.

4. Weihnachtsferien:

Sehluß des Unterrichts: Sonnabend den 23. Dezember. Anfang des Unterrichts: Dienstag den 9. Januar 1906.

Höchst a. M., am 31. März 1905.

Der Direktor Prof. Hafner.