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elcigie der Realſchule zu Idſtein und Shuhagrisen Nerſelbeite. u ⸗ für das Schuljahr 1866/67, iin,S reIlub udn vom Schuldirigenten, Decan H. Steubing. T Erhnde
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I. Rurze Zeſchichte der Realſchule zu oſtein.
Die Realſchule zu Idſtein, Eine der jüngſten in Naſſau, datirt ihren Urſprung aus dem Jahre 1858. Ihre Geſchichte begreift alſo nur erſt einen Zeitraum von 9 Jahren.
Die Stadt Idſtein, eingedenk ihres frühern Glanzes als Sitz eines weithin berühmten Gym⸗ naſiums, eines Pädagogiums, des landwirthſchaftlichen Inſtitutes mit thierärztlicher Schule und des Landesſchullehrerſeminars, und nachempfindend die ſchmerzliche Wunde, die ihr durch Entziehung aller dieſer Bildungsanſtalten nacheinander geſchlagen worden war, ſuchte 1857 förmlich nach um Verlegung des Realgymnaſiums von Wiesbaden nach Idſtein oder um Errichtung einer eignen Realſchule. Unterm 25. Juli 1857 eröffnete Herzogliche Landesregierung auf Miniſterial⸗Reſolution von 22. Juni zum Geſuche der Gemeinde dem ſtädtiſchen Schulinſpector wörtlich:„Nachdem Se. Hoheit, der Herzog, zu genehmigen geruht haben, daß der Stadt Idſtein ein Zu⸗ ſchuß aus der Landesſteuercaſſe zur Gründung und Erhaltung einer Realſchule unter der Bedingung in Ausſicht geſtellt werde, daß einer ſolchen Anſtalt eine angemeſſene Frequenz geſichert ſein ſollte, ſo beauftragen wir Sie, über den Plan et. ſich gutachtlich zu äußern.“ Der gutachtliche Bericht wurde erſtattet 2 Bogen ſtark, die Vorfrage in mehreren Hin⸗ und Herſchreiben zur Erledigung gebracht, die Errichtung der Realſchule endlich durch R.⸗Rſcr. vom 8. März 1858 geſtattet. Die Kunde davon verbreitete große allgemeine Frende, beſonders auch darüber, daß eine hohe Behörde die wohlwollende fürſorgliche Abſicht zu erkennen gab, eine tüchtige Schule zu ſchaffen, nicht nur, wie im Anfange, für Knaben von 10—14 Jahren, ſondern für Jünglinge bis zum 16. Lebensjahre. Es mußte natürlich unten angefangen werden, alſo zunächſt mit Klaſſe 4, 3 und 2, in Ausſicht blieb Klaſſe 1. Die obere Leitung unterſtand ge⸗ ſetzlich der ſtädtiſchen Schulinſpection; die Mitſorge für die Schule oblag competenzmäßig dem
Localſchulvorſtande unter Mitwirkung des Gemeinderathes; die unmittelbar ſpecielle Aufſicht und Leitung übertrugen mehrere Specialverfügungen unbeſchadet der Rechte der Oberleitung in Bezug auf Ausführung des Lehrplanes und generelle Anordnungen, ſowie beſondere Schulinſpertions⸗


