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listischen Vorbildung in unserer Stadt nicht gross genug ist, um auch nur die im Vergleich mit früher so viel geringern Kosten, welche in Zukunft für die Realklassen aufzuwenden sind, zu rechtfertigen, so werden die Realklassen nach einander(natürlich von unten angefangen) aufgehoben und mit der Aufhebung der obersten Realklasse hört auch die Zahlung eines Zu- schusses seitens der Stadt auf. Wir erwähnen das, obwohl es sich eigentlich ganz von selbst versteht, um irrigen Auffassungen entgegenzutreten, welche auf Grund des vorjährigen Pro- gramms hier und da Platz gegriffen haben.*)
Es liegt auf der Hand, dass der abgeschlossene“**) Vertrag den Interessen der Stadt in jeder Beziehung sehr günstig ist. Erweisen sich die Realklassen in ihrer Verbindung mit dem Königlichen Gymnasium lebensfähig, so hat die Stadt für die geringfügige Summe von 4000 Mk. alle Vorteile, welche sie in den letzten Jahren mit 9758 Mk. jährlich erkaufen musste, und für welche manche Städte mit Vergnügen jährlich 20,000 Mk. zahlen würden. Müssen die Klassen aus den oben angegebenen Gründen eingehen, so würde auch die höhere Bürgerschule, wenn sie selbständig geblieben wäre, haben eingehen müssen. Für diesen un- günstigsten Fall nun hätte die Stadt den sehr grossen Vorteil, von dem Moment ab, wo die Leistung der Realklassen aufhörte, auch aller Verpflichtungen ledig zu sein, während sie, wenn die Schule als selbständige städtische Anstalt ihrem Ende zuginge, nicht nur in den letzten Jahren immer grössere Zuschüsse würde zahlen müssen, sondern auch bei der Auflösung der Anstalt für die Unterbringung sämtlicher Lehrer zu sorgen, bezw. ihnen ihren vollen Gehalt zu zahlen hätte. Gegenüber diesen Vorteilen dürften die der Stadt neben der Zahlung von 4000 Mk. jährlich noch auferlegten Leistungen kaum ins Gewicht fallen.
Erwägt man nun gar, welche grosse Opfer die Erfüllung derjenigen Bedingungen, an welche die Königliche Aufsichtsbehörde den Fortbestand der Schule geknüpft hatte, der Stadt auferlegt haben würde, so muss es jedem einleuchten, dass auch in materieller Beziehung die neue Einrichtung, bezw. der von der Stadt mit dem Staate abgeschlossene Vertrag für die Stadt höchst vorteilhaft ist.
*) S. 11 des zu Ostern 1881 von Herrn Rektor Breunung ausgegebenen Programms heisst es nämlich irr- tümlich:„Die Stadt zahlt ferner für alle Zeiten zur Gymnasialkasse einen unwiderruflichen jähr- lichen Beitrag von 4000 M. etc.“
*) Wir können den Vertrag wohl als„abgeschlossen“ annehmen, obwohl die Unterzeichnung desselben seitens des Vertreters des Staates bis jetzt noch nicht stattgefunden hat.


