Jahrgang 
1881
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11 2. Das Lehrerperſonal. S. die Uberſicht über die Verteilung der Lektionen.

3. Die Schüler.

Die Anſtalt wird gegenwärtig von 64 Schülern beſucht, welche ſich folgendermaßen auf die ein⸗ zelnen Klaſſen verteilen: Unter⸗Secunda 4, Unter⸗Tertia 8, Quarta 13, Quinta 17, Sexta 22. Die Vorſchule zählt 20 Schüler.

Mit dem 1. April 1882 hört die höhere Bürgerſchule auf, eine ſelbſtändige Anſtalt zu ſein. Durch Erlaß vom 7. März d. J. hat der Herr Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten genehmigt, daß von dieſem Tage an unter gleichzeitiger Aufhebung der höheren Bürgerſchule die beiden unteren Klaſſen derſelben, Sexta und Quinta, mit den entſprechenden Klaſſen des Gymnaſiums vereinigt und 3 mit dem Gymnaſium verbundene Parallelklaſſen: Quarta, Tertia und Secunda errichtet werden, in denen der Lehrplan der ſeitherigen höheren Bürgerſchule im Weſent⸗ lichen weiter geführt wird. Nach den ſeither gepflogenen Verhandlungen, die durch einen förmlichen Vertrag zum Abſchluß zu bringen ſind, treten von den an der Anſtalt ſeither beſchäftigten Lehrern die zwei älteſten mit Penſion in den Ruheſtand, zwei gehen an die vereinigte Anſtalt mit über, einer bezieht, bis er anderweitige Verwendung bezw. Anſtellung findet, ſeinen ſeitherigen Gehalt von der Stadt weiter, zwei beauftragte Lehrer nehmen anderwärts Stellung an. Der an die höhere Bürger⸗ ſchule aus der Staatskaſſe geleiſtete Zuſchuß von 7800 M. wird zurückgezogen und nach erfolgter Zuſtimmung der Landesvertretung ganz oder zum Teil der Gymnaſialkaſſe überwieſen, das geſammte Inventar, einſchließlich Bibliothek, Lehrmittel und Sammlungen, geht ohne Vorbehalt und unwider⸗ ruflich ſelbſt für den Fall, daß die Realklaſſen des Gymnaſiums eingehen ſollten, als bleibendes Eigentum an das Gymnaſium über, die Stadt zahlt ferner für alle Zeiten zur Gymnaſialkaſſe einen unwiderruflichen jährlichen Beitrag von 4000 M., zahlt die Penſionen der zwei älteſten Lehrer und den Gehalt des zur Verfügung geſtellten Lehrers und trägt die Koſten für die erſte Einrichtung der Schulräumlichkeiten, die das Gymnaſium für die drei Parallelklaſſen bedarf.

Die Vereinigung der höheren Bürgerſchule mit dem Gymnaſium, welche der Stadt die urſprünglich lockend vorgehaltenen Erſparniſſe nicht gewährt, wohl aber ihr den ſichern jährlichen Zuſchuß von 7800 Mark aus der Staatskaſſe für immer entzieht, muß als ein neuer Verſuch angeſehen

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