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der Lehrer auf die zu Amſterdam in dem Niederländiſchen Schulmittel⸗Muſeum eröffnete ſtändige Ausſtellung für Unterrichtsmittel hinlenkt.
Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums vom 1. Auguſt, betreffend die Wichtigkeit und Bedeutung des methodiſchen und regelmäßigen Vokabellernens und der in regelmäßigen Zeitab⸗ ſchnitten vorzunehmenden Vokabel⸗Repetitionen.
Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums vom 14. Dezember, welche einen Auszug aus dem Protokolle der 36. Sitzung des Deutſchen Bundesraths, betreffend Abänderung der bishe⸗ rigen Formulare zum Impfgeſetz vom 8. April 1874 mittheilt.
Verfügung des Königlichen Miniſteriums vom 14. November empfiehlt den höheren Lehranſtalten das Werk„Herder's ſämmtliche Werke, herausgegeben von Bernhard Suphan.“
Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums vom 23. Dezember ordnet an, daß die dreijährigen Verwaltungsberichte nicht mehr, wie ſeither, bis zum 15. Dezember, ſondern bis zum 15. Mai eingereicht werden ſollen.
Verfügung des Königlichen Miniſteriums vom 28. Dezember, betreffend die Einreichung eines vollſtändigen Verzeichniſſes der zur Zeit eingeführten Schulbücher, welches nach einem gegebenen Schema aufzuſtellen iſt..
Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums vom 31. Januar, durch welche den Lehrer⸗ kollegien der höheren Unterrichtsanſtalten die Beſtimmung eingeſchärft wird, daß außer den von der Aufſichtsbehörde genehmigten Lehrbüchern und ſonſtigen Unterrichtsmitteln anderweitige wiſſenſchaft⸗ liche Hilfsmittel bei dem Unterricht weder officiell gebraucht noch privatim nebenher zugelaſſen werden dürfen. 1
Schlußprüfung.
Freitag den 1. April Vormittags 8—12 Uhr.
Quinta: Franzöſiſch Schenk. Geometrie Lindow.
Serta: Rechnen. Völker. Latein Lohmann.
Vorſchule: Rechnen Völker.
Deutſch Lohrmann.


