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R. Stöltzing den Titel als Oberlehrer ertheilt, wodurch die ganze Anſtalt ſich zu Dank verpflich⸗ tet fühlt.
Im letzten Programm hatte ich, im Anſchluß an einen die häusliche Beſchäftigung der Schüler betreffenden Erlaß des Herrn Miniſters, an die Angehörigen unſerer Schüler— insbe⸗ ſondere auch an die Mütter— die Bitte gerichtet, etwaige Beobachtungen, die ſie in Be⸗ ziehung auf die häuslichen Arbeiten ihrer Söhne machen würden, mir oder dem Klaſſenordinarius mitzutheilen, und die Zuſicherung gegeben, daß alle dergleichen Mittheilungen reiflich und gewiſſen⸗ haft erwogen werden ſollten, weil nur durch gegenſeitige Verſtändigung es möglich ſein würde, eben⸗ ſowohl den Uebelſtand zu vermeiden, daß die Schüler mit häuslichen Arbeiten überladen, als auch den anderen nicht minder bedenklichen, daß ſie zu Hauſe nicht genügend beſchäftigt wären. Es iſt hierauf nicht eine einzige Mittheilung, geſchweige denn irgend eine Klage erfolgt. Wenn ich hierin nun auch gern den Beweis erblicken möchte, daß die Anſtalt in Ertheilung der häuslichen Aufgaben das richtige Maß getroffen habe, ſo kann ich doch andererſeits auch die Möglichkeit nicht ganz ausſchließen, daß vielleicht andere Gründe zu jener Zurückhaltung mitgewirkt haben. Ich erneuere deßhalb meine Bitte, indem ich den Schlußſatz des erwähnten Erlaſſes nochmals zur Kennt⸗ niß bringe; derſelbe lautet:
„Die Schule iſt darauf bedacht, durch die den Schülern aufgegebene häusliche Beſchäftigung den Erfolg des Unterrichts zu ſichern und die Schüler zu ſelbſtſtändiger Thätigkeit anzuleiten, aber nicht einen der körperlichen und geiſtigen Entwickelung nachtheiligen Anſpruch an die Zeitdauer der häus⸗ lichen Arbeit der Schüler zu machen. In beiden Hinſichten hat die Schule auf die Unterſtützung des elterlichen Hauſes zu rechnen. Es iſt die Pflicht der Eltern und deren Stellvertreter, auf den regelmäßigen Fleiß und die verſtändige Zeiteintheilung ihrer Kinder ſelbſt zu halten, aber es iſt eben ſo ſehr ihre Pflicht, wenn die Forderungen der Schule das zuträgliche Maß der häuslichen Arbeitszeit ihnen zu überſchreiten ſcheinen, davon Kenntniß zu geben. Die Eltern oder deren Stell⸗ vertreter werden ausdrücklich erſucht, in ſolchen Fällen dem Director oder dem Klaſſenordinarius perſönlich oder ſchriftlich Mittheilung zu machen und wollen überzeugt ſein, daß eine ſolche Mitthei⸗ lung dem betreffenden Schüler in keiner Weiſe zum Nachtheile gereicht, ſondern nur zu eingehender und unbefangener Unterſuchung der Sache führt. Anonyme Zuſchriften, die in ſolchen Fällen gele⸗ gentlich vorkommen, erſchweren die genaue Prüfung des Sachverhalts und machen, wie ſie der Aus⸗ druck mangelnden Vertrauens ſind, die für die Schule unerläßliche Verſtändigung mit dem elterlichen Hauſe unmöglich.“
Die Sammlungen und Lehrmittel wurden aus dem hierzu beſtimmten Verlag entſprechend vermehrt.


