11
2. Das Lehbrerperſonal. S. die Ueberſicht über die Vertheilung der Lectionen.
3. Die Schüler.
Ddie Anſtalt wurde von 105 Schülern beſucht, von denen 81 der höheren Bürgerſchule und 24 der Vorſchule angehörten; 98 ſind evangeliſch, 1 katholiſch, 6 jüdiſch; Inländer aus dem Schulort 75, von auswärts 30.
Während des ganzen nunmehr ablaufenden Schuljahres hat der Gang des Unterrichts im We⸗ ſentlichen keinerlei Störung oder Unterbrechung erlitten; nur der Turnunterricht mußte im Winter⸗ ſemeſter wegen Kränklichkeit des Lehrers ausgeſetzt werden.
Zu Anfang des Sommerſemeſters ſchied Herr Landrath Auffarth in Folge ſeiner Verſetzung von hier aus dem Vorſtande aus, nachdem er demſelben 16 Jahre angehört hatte; die Verdienſte, die er ſich um die Gründung und Förderung der Anſtalt erworben hat, ſichern ihm ein dankbares Andenken.
Der Abgangsprüfung haben ſich am Schluſſe des Schuljahrs 3 Schüler unterzogen:
Arno Rehren, 18 Jahre alt, Sohn des Oekonomen Theodor Rehren in Oberlengsfeld.
Adam Glebe, 16 ¾ Jahre alt, Sohn des verſtorbenen Schloſſermeiſters Hermann Glebe hier.
Friedrich Grieſel, 19 ¼ Jahre alt, Sohn des Arztes Auguſt Grieſel in Eiterfeld.
Das Zeugniß über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährigen freiwilligen Militärdienſt ohne Abgangsprüfung erhielten: Richard Biscamp aus Wüſtfeld, 17 ½ Jahre alt; Melchior Seelig von hier, 17ꝛů⅞ Jahre alt; Heinrich Bechtold, 17 Jahre alt, und Georg Ritzel, 18 ¾ Jahre alt.
Wie in früheren Jahren, ſo wurde auch dießmal der Sedantag von der Anſtalt gefeiert; ebenſo wird am 22. März, dem Allerhöchſten Geburtstag Seiner Majeſtät unſeres Kaiſers und Königs eine angemeſſene Schulfeierlichkeit ſtattfinden.
Von den Verfügungen der hohen Behörden ſind nur zwei beſonders zu erwähnen:
1) ein Erlaß des Herrn Miniſters der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten vom 30. Juni 1876, welcher das beim Uebergang eines Schülers von einer höheren Unterrichtsanſtalt zur andern zu beobachtende Verfahren durch genaue Einzelbeſtimmungen regelt;
2) eine Verfügung des Herrn Miniſters vom 4. November, welche dem ordentlichen Lehrer


