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VIII. Mitteilungen an die Eltern.
1. Die Spielnachmittage und Schulwanderungen verpflichten alle Schüler. Befreiungen können wie beim Turnen nur auf Grund eines kreisärztlichen Gutachtens und höchstens auf ein halbes Jahr erfolgen. Vorgeschriebenes Formular beim Hausmeister.
2. Urlaub unmittelbar vor oder nach den Ferien darf nur vom Direktor und in der Regel nur auf kreisärztliches Gutachten hin erteilt werden.
3. Das Schulgeld beträgt 200 RM. jährlich, die in Monatsraten, auch für angebrochene Monate, zu zahlen sind. Es wird den Eltern dringend empfohlen, eine Bank oder Sparkasse mit der bargeld- losen Zahlung des Schulgeldes im Girowege oder durch Postsched(Konto Frankfurt a. M. Nr. 6753 Kreis⸗, Forst⸗ und Gymnasialkasse Hersfelch zu beauftragen, in Monatsraten von 17, 17, 16 RM. in jedem Vierteljahr. Die Ueberweisung muß die Bezeichnung„Schulgeld“ tragen und Klasse und Namen des Schülers angeben.
Gesetzliche Schulgeldermähßigung wird allen Eltern gewährt, die mehrere Kinder auf öffentliche oder private mittlere und höhere Schulen, Fachschulen oder Hochschulen schicken. Für das zweite Kind tritt eine Ermäßigung um 25% ein, für das dritte um 50%, für das vierte und jedes folgende um 100%. Nach Min. Erl. vom 26. 3. 1927 ist die Ermäßigung nur auf besonderen Antrag zu gewähren.
4. Schulgeldbefreiung wird immer auf ½ Jahr bedürftigen Schülern verliehen, die sich als würdig an unserer Anstalt bereits bewährt haben. Gesuche um Schulgeldbefreiung sind mit Darlegung des Familienstandes und der Vermögensverhältnisse vor Beginn der Oster- bezw. Herbstferien an die Direktion der Anstalt zu richten..
5. Die Eltern werden dringend gebeten, in stetem Verkehr mit der Schule zu bleiben und bei allem, was ihnen auffällt, Auskunft und Rat der Lehrer einzuholen. Sie dürfen niemals glauben, mit ihren Anliegen lästig zu fallen oder gar ihren Kindern zu schaden, wenn sie begründete Klagen zur Kenntnis der Lehrer bringen. Sprechstunden des Direktors an den Werktagen 12— 1(außer Samstag).
6. Wir weisen sehr auf den wertvollen freiwilligen Unterricht im Englischen und Hebräischen hin. Auch finden unter bewährter Leitung Kurse in der Einheitskurzschrift statt. Die Kosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
7. Die Eltern werden auf die Gelegenheit hingewiesen, ihren Kindern warme Milch zum Prüh- stüc verabreichen zu lassen. Die Einrichtung ist namentlich für die Fahrschüler getroffen, die nicht rechtzeitig zum Mittagessen zu Hause eintreffen können. Es wird ½ 1 Milch von bester Beschaffen⸗ heit für 10 Pfennig ausgegeben. Leider machen erst wenig Schüler von der Einrichtung Gebrauch.
8. Die Ferien für das Schuljahr 1930/31 sind folgendermaßen festgesetzt: Pfingsten: 6. VI.— 17. VI., Sommer: 4. VII.— 7. VIII, Herbst: 3. X.— 15. X., Weihnachten: 20. XII.— 8. I. 1931, Schluß des Schuljahres: 27. III. 1931.
Hersfeld, den 5. Mai 1930. Hertlein, Oberstudienrat.


