Jahrgang 
1927
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6. Schulgeldbefreiung wird nur würdigen und bedürftigen Schülern verliehen, die sich als solche an unserer Anstalt bereits bewährt haben. Für neu eintretende Schüler ist eine Be⸗ währungsfrist nötig, ehe eine Verleihung erfolgen kann, in der Regel ein Jahr. Die Befreiung wird immer nur auf ein halbes Jahr gewährt. Gesuche mit eingehender Darlegung des Familienstandes und der Vermõgensverhältnisse sind vor Beginn der Oster⸗ bezw. Herbstferien an die Direktion der Anstalt zu richten. 2

7. Die Eltern werden dringend gebeten, in stetem Verkehr mit der Schule zu bleiben und bei allem, was ihnen auffällt, Xuskunft und Rat der Lehrer einzuholen. Sie dürfen niemals glauben, mit ihren Anliegen lästig zu fallen oder gar ihren Kindern zu schaden, wenn sie begründet er⸗ scheinende Klagen derselben zur Kenntnis der Lehrer bringen.

8. Für An⸗ und Abmeldungen sind die vorgeschriebenen Formulare zu benutzen, die beim Hausmeister vorrätig gehalten werden.

9. Bei genügender Beteiligung kann freiwilliger Unterricht im Englischen und Hebräischen eingerichtet werden, wenn die Teilnehmer sich bereit erklären, die entstehenden Kosten zu tragen. Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme bis zum Schluß des Halbjahres. Ebenso finden unter bewährter Leitung Unterrichtskurse in der Einheitskurzschrift statt. Bei dem großen praktischen Nutzen und der wichtigen Stellung der Kurzschrift im öffentlichen Leben(z. B. wird kein Beamten- anwärter eingestellt, der die Kurzschrift nicht völlig beherrscht) ist es notwendig, daß die Eltern ihre Kinder in diese Kurse schicken.

10. Ueber die sog. Theaterfahrten herrscht vielfach noch Unklarheit, es sei daher folgendes bemerkt: Die Schule erblickt in der Möglichkeit, den Kindern die im Unterricht besprochenen Werke auf der Bühne vorzuführen, eine sehr wertvolle Ergänzung der Schularbeit, sie verkennt aber auch nicht die Schwierigkeiten, die für viele Eltern durch die Fahrt entstehen. Sie stellt es daher den Eltern völlig frei, ob sie ihre Kinder daran teilnehmen lassen wollen oder nicht, und übt ihrer⸗ seits nicht den geringsten Drudc aus. Für die zurückbleibenden Schüler findet Unterricht statt, wenn nicht der Tag zu einer allgemeinen Schülerwanderung bestimmt wird.

11. Die Eltern werden auf die Gelegenheit hingewiesen, ihren Kindern warme Milch zum Frühstüdk verabreichen zu lassen. Die Einrichtung ist namentlich für die Fahrschüler getroffen, die nicht rechtzeitig zum Mittagessen zu Hause eintreffen können. Es wird ë⅓ 1 Milch von bester Beschaffenheit für 10 Pfennig ausgegeben. Leider machen zu wenig Schüler von der Einrichtung Gebrauch.

12. Die Ferien für das Schuljahr 1928/20 sind folgendermaßen festgesetzt: Pfingsten: 25. V.-S. VI.; Sommer: 28. VI.-31. VII.,; Herbst: 28. IX.-1O. X.; Weihnachten: 21. XII.-S. I. 20; Schluß des Schuljahres: 27. III. 1920.

13. Dienstliche Zusendungen aller Art sind anDie Direktion des Staatlichen Gymnasiums nicht an den Direktor persönlich zu richten. Sprechstunden des Unterzeichneten an den Werktagen (außer Sonnabend) 121 Uhr im Amtszimmer.

Hersfeld, den 22. April 1928.

Dr. Köhler, Oberstudiendirektor.