Jahrgang 
1915
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VI.

Stiftungen und Unterstützungen.

1. Das Molitorsche Benefizium ist im letzten Rechnungsjahre nicht vergeben worden, da sich kein Bewerber gemeldet hatte.

2. Die Münscherstiftung. Das Kapital betrug am Ende des Rechnungs- jahres 1914 M. 4291,78. Davon sind M 5800 in das Preußische Staatsschuldbuch ein- getragen worden. Das Stipendium wurde vom Lehrerkollegium mit je M. 60 an zwei Primaner verliehen.

5. Das Schimmelpfengsche Benefizium wurde in diesem jahre einem Unterprimaner verliehen..

4. Die Dudenstiftung. Das Kapital betrug am Ende des Rechnungsjahres 1914 M, 6252,76. Davon sind M, 5500 in das Preufzische Staatsschuldbuch eingetragen worden. Das Stipendium wurde im laufenden Rechnungsjahr dem stud. phil. Sopp aus Bebra verliehen. Bewerbungen um dasselbe sind spätestens bis zum 15. August jedes Jahres an das Lehrerkollegium des Gymnasiums zu richten. Der Bewerbung ist ein Zeügnis über den Besuch einer Universität oder fechnischen Hochschule beizulegen.

5. Es bestehen an der Anunstalt 40 Freitischstellen; Bewerbungen sind innerhalb der jeweils zu bestimmenden Frist an das Königliche Provinzial-Schullkollegium zu Cassel zu richten zu Händen des Gymnasialdirektors(äußere Adresse: An die Direktion des Gymnasiums).

6. Das Kapital der neu zu gründenden Freitischstelle hat sich dauf M. 4175,65 erhöht.

7. Würdige und bedürftige Schüler können von der Zahlung des Schulgeldes ganz oder teilweise befreit werden. Bewerbungen sind an die Direktion des Gymnasiums zu richten. Es wird jedoch darauf hingeéewiesen, daß den erlassenen Bestimmungen gemäß die Summe der Schulgeldbefreiungen in Zu⸗ kunfterheblich zu beschränkensein wird, und daß insbesondere solche Schüler, die keine befriedigenden Leistungen aufzu⸗ weisen haben, in der hegel nicht berücksichtigt werden können.

8. Aus Anlaß der Einweihung des neuen Gymnasialgebäudes haben die städt- ischen Behörden von Hersfeld beschlossen, alljährlich die 4prozentigen Zinsen eines Kapitals von M. 4000 zur Verfügung zu stellen, um damit Schulgeld bezw. Unterrichts- mittel für einen würdigen und bedürftigen Schüler des Gymnasiums zu bestreiten, Der Schüler muß entweder in der Stadt Hersfeld geboren sein oder es müssen seine Eltern in der Stadt Hersfeld wohnen. Die Verleihung erfolgt jeweilig auf den Zeitraum eines Semesters. Bewerber haben ihr Gesuch unter Vorlegung des Zeugnisbuches dem Magistrate der Stadt Hersfeld einzureichen. Im laufenden Rechnungsjahre war der Obertertianer Christian Wagner im Genusse des Benefiziums.