Jahrgang 
1914
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V. Stiftungen und Unterstiitzungen.

1. Das Molitorsche Benefizium ist im letzten Rechnungsjahre nicht vergeben worden, da sich kein Bewerber gemeldet hatte.

2. Die Münscherstiitung. Das Rapital betrug am Ende des Rechnungs- jahres 1913 M. 4263,63. Davon sind M. 3800 in das Preußische Staatsschuldbuch ein- getragen worden. Das Stipendium wurde vom Lehrerkollegium mit je M. 60 an zwei Primaner verliehen.

3. Das Schimmelpfengsche Benefizium wurde in diesem jahre einem Oberprimaner verliehen.

4. Die Dudenstiftung. Das Rapital betrug am Ende des Rechnungsjahres 1913 M. 5943,91. Davon sind M. 5500 in das Preußische Staatsschuldbuch eingetragen worden. Es wurde im laufenden Rechnungsjahr dem stud. phil. Sopp aus Bebra verliehen. Bewerbungen um dasselbe sind spätestens bis zum 15. August jeden Jahres an das Lehrerkollegium des Gymnasiums zu richten. Der Bewerbung ist ein Zeugnis über den Besuch einer Universität oder technischen Hochschule beizulegen.

5. Es bestehen an der Anstalt 40 Freitischstellen; Bewerbungen sind innerhalb der jeweils zu bestimmenden Frist an das Königliche Provinzial-Schulkollegium zu Cassel zu richten zu Händen des Gymnasialdirektors(äußere Adresse: An die Direktion des Gymnasiums).

6. Das Rapital der neu zu gründenden Freitischstelle hat sich auf M. 4032, 20 erhöht.

7. Würdige und bedürftige Schüler können von der Zahlung des Schulgeldes ganz oder teilweise befreit werden. Bewerbungen sind an die Direktion des Gymnasiums zu richten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daf den erlassenen Bestimmungen gemäß die Summe der Schulgelderlasse in Zukunft erheblich zu beschränken sein wird, und daß insbesondere solche Schüler, die keine befriedigenden Leistungen aufzuweisen haben, in der Regel nicht berücksichtigt werden können.

8. Aus Anlaß der Einweihung des neuen Gymnasialgebäudes haben die städtischen Behörden von Hersfeld beschlossen, alljährlich die 4prozentigen Zinsen eines Kapitals von M. 4000. zur Verfügung zu stellen, um damit Schulgeld bezw. Unterrichtsmittel für einen würdigen und bedürftigen Schüler des Gymnasiums zu bestreiten. Der Schüler muß entweder in der Stadt Hersfeld geboren sein oder es müssen seine Eltern in der Stadt Hersfeld wohnen. Die Verleihung erfolgt jeweilig auf den Zeitraum eines Semesters. Bewerber haben ihr Gesuch unter Vorlegung des Zeugnisbuches dem Magistrate der Stadt Hersfeld einzureichen. Im laufenden Rechnungsjahre war der Quartaner Ronrad Wolff im Genusse des Beneſiziums.