Die Schüler dürfen niemand ohne Erlaubnis des Direktors oder des Klassenlehrers beherbergen. Ebensowenig darf ein Schüler ohne Erlaubnis des Direktors oder des Klassen- lehrers eine Nacht außerhalb seiner Wohnung zubringen.
Das Radfahren ist nur solchen Schülern gestattet, deren Vater oder Vormund ihnen schriftlich die Erlaubnis dazu erteilt hat.— Es dürfen nur Räder mit einer Sicherheits- vorrichtung(Bremse) angewendet werden.— Das Fahren vom Wilhelmshof ist als besonders gefährlich verboten.— Die Schüler dürfen ohne besondere Erlaubnis nicht über eine gewisse Grenze, die auf allen von hier ausgehenden Straßen in einer Entfernung von ungefähr drei Stunden festgesetzt ist, hinausfahren.— Das Fahren in größerer Anzahl ist nicht gestattet. Wenn mehr als 4 Schüler eine gemeinschaftliche Radfahrt zu machen wünschen, so haben sie dazu die Erlaubnis des Direktors und ihres Klassenlehrers zu erbitten.
Der Unterzeichnete nimmt Anlaß, auf die Gefahren hinzuweisen, die mit dem Besitze und unbehüteten Gebrauche von Waffen aller Art, namentlich aber Schußwaffen, für Schüler verbunden sind. Schüler, die an Orten, wo die Schule für ihre Beaufsichtigung ganz oder teilweise verantwortlich ist, im Besitze von Waffen betroffen werden, haben die ernstesten Schulstrafen zu gewärtigen.
Von dem Ankauf alter, schon gebrauchter Lehrbücher wird im allgemeinen abge- raten. Zerrissene, beschmutzte oder sonst unbrauchbare Bücher können überhaupt nicht, ältere Auflagen nur dann geduldet werden, wenn sie von den neuesten sich nicht wesentlich unterscheiden.
Wer die Schule zu verlassen wünscht, muß von seinem Vater oder dessen Stellver— treter schriftlich bei dem Direktor abgemeldet werden und sich bei ihm verabschieden. For- mulare zu Abmeldungen sind bei dem Gymnasialpedellen kostenlos zu erhalten.
Das Schulgeld beträgt für die Klassen II—II1 150 M., für die übrigen Klassen 130 M. jährlich und wird vierteljährlich im voraus erhoben. Das Schulgeld des ganzen Vierteljahres ist für jeden Schüler zu zahlen, der nicht spätestens am ersten Tage des Unter- richtsvierteljahres, d. i. am ersten Tage nach den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachts- ferien bei dem Direktor ordnungsmäßig abgemeldet wird.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag den 3. April morgens 8 Uhr mit der Aufnahmeprüfung. Anmeldungen nimmt der ÜUnterzeichnete bis dahin in den Vormittags- stunden in seinem Amtszimmer(Gymnasialgebäude) entgegen. Das für die Anmeldung Er- forderliche weisen die Anmeldescheine nach, welche durch den Gymnasialpedellen kostenlos zu erhalten sind.
Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9—10 Jahren das geeignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufgenommen werden.
An Vorkenntnissen wird verlangt: . Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. Fähigkeit, mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. . Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. . Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen Testaments.
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