heitsvorrichtung(Bremse) angewendet werden.— Das Fahren vom Wilhelmshof ist als besonders gefährlich verboten.— Die Schüler dürfen ohne besondere Erlaubnis nicht über eine gewisse Grenze, die auf allen von hier ausgehenden Straßen in einer Ent- fernung von ungefähr drei Stunden festgesetzt ist, hinausfahren.— Das Fahren in größerer Anzahl ist nicht gestattet. Wenn mehr als 4 Schüler eine gemeinschaftliche Radfahrt zu machen wünschen, so haben sie dazu die Erlaubnis des Direktors und ihres Klassen- lehrers zu erbitten.
Der Unterzeichnete nimmt Anlaß auf die Gefahren hinzuweisen, die mit dem Besitze und unbehüteten Gebrauche von Waffen aller Art, namentlich aber Schuß- waffen, für Schüler verbunden sind. Schüler, die an Orten, wo die Schule für ihre Beaufsichtigung ganz oder teilweise verantwortlich ist, im Besitze von Waffen betroffen werden, haben die ernstesten Schulstrafen zu gewärtigen.
Von dem Ankauf alter, schon gebrauchter Lehrbücher wird im allgemeinen ab- geraten. Zerrissene, beschmutzte oder sonst unbrauchbare Bücher können überhaupt nicht, ältere Auflagen nur dann geduldet werden, wenn sie von den neuesten sich nicht wesentlich unterscheiden.
Wer die Schule zu verlassen wünscht, muß von seinem Vater oder dessen Stell- vertreter schriftlich bei dem Direktor abgemeldet werden und sich bei ihm verabschieden. Formulare zu Abmeldungen sind bei dem Gymnasialpedellen kostenlos zu erhalten.
Wenn ein Schüler nicht in der ersten Woche nach dem Schulschluß eines Unterrichtsvierteljahres von seinem Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor abgemeldet ist, so hat er das Schulgeld für das nächste Vierteljahr noch zu entrichten.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag den 20. April morgens 8 Uhr mit der Aufnahmeprüfung. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete bis dahin in den Vormittag- stunden in seinem Amtszimmer(Gymnasialgebäude) entgegen. Das für die Anmeldung Erforderliche weisen die Anmeldescheine nach, welche durch den Gymnasialpedellen kostenlos zu erhalten sind.
Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9—10 Jahren das geeignetste. Rnaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufgenommen werden.
An Vorkenntnissen wird verlangt:
1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2. Fähigkeit, mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. . Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. . Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. . Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen Testaments..
Das Schulgeld beträgt für die Klassen I1— II1 150 M., für die übrigen Klassen 130 M. jährlich und ist vierteljährlich vorauszubezahlen.
Der verhältnismäßig schwache Besuch des wahlfreien Unterrichtes besonders im Englischen und im Zeichnen läßt darauf schließen, daß von manchen Seiten die Be- deutung dieser Fächer unterschätzt wird. Je größer diese gerade in der heutigen Zeit
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