——
außerhalb des Rechtes und der Pflicht der Schule; und selbst bei auswärtigen Schülern ist die Schule nicht in der Lage, die unmittelbare Aufsicht über ihr häusliches Leben zu führen, sondern sie hat nur deren Wirksamkeit durch ihre Anordnung und Kontrolle zu ergänzen. Selbst die gewissenhaftesten und aufopfernden Bemühungen der Lehrerkollegien, das Unwesen der Schülerverbindungen zu unterdrücken, werden nur teilweisen und unsicheren Erfolg haben, wenn nicht die Erwachsenen in ihrer Gesamtheit, insbesondere die Eltern der Schüler, die Personen, welchen die Aufsicht über auswärtige Schüler anvertraut ist und die Organe der Gemeindeverwaltung, durchdrungen von der UÜberzeugung, daß es sich um die sittliche Ge- sundheit der heranwachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückhaltlos unterstützen. Die Organe der Polizeiverwaltung sind in der Lage, durch ihre Amtsgewalt wenigstens der Ausbreitung der Schülerexcesse Einhalt zu tun und werden von kompetenter Stelle an die Anwendung der ihnen zustehenden Mittel erinnert werden. Noch ungleich größer ist der moralische Einfluß, welchen vornehmlich in kleinen und mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den höheren Schulen zu üben vermögen. Wenn die städtischen Behörden ihre Indignation über zuchtloses Treiben der Jugend mit Entschiedenheit zum Ausdrucke und zur Geltung bringen und wenn dieselben und andere um das Wohl der Jugend besorgte Bürger sich entschließen, ohne durch Denunziation Bestrafung herbeizuführen, durch warnende Mitteilung das Lehrerkollegium zu unterstützen, so ist jedenfalls in Schulorten von mäßigem Umfange mit Sicherheit zu erwarten, daß das Leben der Schüler außerhalb der Schule nicht dauernd in Zuchtlosigkeit verfallen kann.
Dienstliche Zusendungen jeder Art bitte ich an„die Direktion des Königlichen Gymnasiums“, nicht an den Direktor persönlich zu richten.— Sprechstunden des Unter- zeichneten an den Werktagen von 11— 12 Uhr im Gymnasium.
Ferienordnung für das Schuljahr 1909/10.
Schluß des Unterrichts: Wiederbeginn des Unterrichts: 1. Osterferien 1900... Sonnabend den 3. April Dienstag den 20. April. 2. Pfingstferien..... Freitag den 28. Mai Donnerstag den 3. Juni. 3. Sommerferien.... Freitag den 2. Juli Dienstag den 3. August. 4. Herbstferien..... Sonnabendden 25. September Dienstag den 12. Oktober. 5. Weihnachtsferien... Donnerstag den 23. Dezember Freitag den 7. Januar 1910. 6. Osterferien 1910... Sonnabend den 19. März Dienstag den 5. April 1910.
Hersfeld, den 1. April 1900.
Der Königliche Gymnasialdirektor.
Professor Dr. Steiger.


