Jahrgang 
1908
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eingetragen. Das Stipendium wurde vom Lehrerkollegium mit je 51 einem Oberprimaner und einem Unterprimaner bewilligt.

3. Das Schimmelpfengsche Familien-Benefizium. Dieses beträgt jährlich 12,19. Es wurde dem Untersekundaner Herbert Schimmelpfeng verliehen.

4. Die Dudenstiftung. Nachdem die Satzungen der Stiftung die Allerhöchste Genehmigung erhalten haben, werden sie hier veröffentlicht. § 1. Die Stiftung trägt für alle Zeiten den NamenDudenstiftung. § 2.

Den unangreifbaren Grundstock der Stiftung bildet die Summe von 5500, die beim Abgange des Gymnasialdirektors Herrn Geheimrat Dr. Duden von früheren Schülern und Lehrern des Hersfelder Gymnasiums durch freiwillige Gaben aufgebracht wurde und dem Gymnasium überwiesen ist.

§ 3..

1. Die Zinsen der Summe, um welche das Stiftungsvermögen 5000 überschreitet, werden zum Stammkapital geschlagen, bis dieses die Höhe von 6000 erreicht hat. Das- selbe geschieht sodann mit den nach§ 6, 3 b für den Stiftungszweck nicht verwandten Zinsen.

2. Autzerordentliche Einnahmen, als Schenkungen und dergl., fließen dem Stiftungs- vermögen zu.

§ 4.

Die Zinsen der Dudenstiftung sollen zu einem Stipendium für Studierende auf Uni- versitäten oder technischen Hochschulen verwandt werden. Erhalten kann sie jedoch nur ein früherer Schüler des Hersfelder Gymnasiums, der mindestens die beiden Primajahre auf dieser Anstalt verbracht und an ihr die Reifeprüfung bestanden hat.

§ 5.

Bewerbungen sind bis zum 15. August jedes Jahres an das Lehrerkollegium des Gymnasiums in Hersfeld zu richteu. Der Bewerbung ist ein Zeugnis über den Besuch einer Universität oder einer technischen Hochschule beizulegen.

.§ 6.

1. Das Stipendium verleiht auf Vorschlag des Lehrerkollegiums des Hersfelder Gym- nasiums Herr Geheimrat Dr. Duden. Nach seinem Tode geht das Verleihungsrecht auf das Lehrerkollegium des Gymnasiums über.

2. Die Verleihung erfolgt jährlich am 18. September als dem Stiftungstage. Der Beschluß wird mit Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Direktors.

3. Bei der Verleihung des Stipendiums sollen neben der Würdigkeit und Bedürftig- keit folgende Gesichtspunkte beachtet werden:

a) Das Stipendium soll nicht an ganz mittellose und zugleich wenig begabte junge Leute verliehen werden. b) Das Stipendium soll stets ungeteilt verliehen werden und zwar jedesmal die höchste durch 25 teilbare Summe des erwachsenen Zinsbetrages. 5