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Vaters oder dessen Stellvertreters vorliegt, die Erlaubnis zum Rauchen gegeben werden. Auf Verlangen des Direktors ist ein ärztliches Zeugnis beizubringen, daß das Rauchen dem Betreffenden nicht schädlich ist. Das Rauchen an öffentlichen Orten, insbesondere auch auf den Spaziergängen in nächster Nähe der Stadt, ist unter allen Umständen untersagt.
Die Schüler dürfen niemand ohne Erlaubnis des Direktors oder des Klassen- lehrers beherbergen. Ebensowenig darf ein Schüler ohne Erlaubnis des Direktors oder des Klassenlehrers eine Nacht außerhalb seiner Wohnung zubringen.
Wer die Schule zu verlassen wünscht, muß von seinem Vater oder dessen Stell- vertreter schriftlich bei dem Direktor abgemeldet werden und sich bei ihm verab- schieden. Formulare zu Abmeldungen sind bei dem Gymnasialpedellen kostenlos zu erhalten.
Durch die betrübenden Unglücksfälle, von denen in einem früheren Jahresbericht die Rede war, sowie durch die mehrfach gemachte Erfahrung, daß die unbeschränkte Frei- heit der Jugend beim Radfahren nicht nur für Leben und Gesundheit der Schüler große Gefahren mit sich bringt, sondern auch überhaupt geeignet ist, die Erreichung der Schul- aufgabe in mehrfacher Beziehung zu beeinträchtigen, hat sich das Lehrerkollegium ver- anlaßt gesehen, für das Radfahren der Schüler besondere Vorschriften zu erlassen.
Die wichtigsten davon sind folgende:
1. Das Radfahren ist nur solchen Schülern gestattet, deren Vater oder Vormund ihnen schriftlich die Erlaubnis dazu erteilt hat.
2. Es dürfen nur Räder mit einer Sicherheitsvorrichtung(Bremse) angewendet werden.
. Innerhalb der Stadt mit Einschluß der Hainstraße dürſen die Schüler überhaupt
nicht fahren.
4. Das Fahren vom Wilhelmshof ist als besonders gefährlich verboten.
5. Die Schüler dürfen ohne besondere Erlaubnis nicht über eine gewisse Grenze, die auf allen von hier ausgehenden Straßen in einer Entfernung von ungefähr drei Stunden festgesetzt ist, hinausfahren.
6. Das Fahren in größerer Anzahl ist nicht gestattet. Wenn mehr als 4 Schüler eine gemeinschaftliche Radfahrt zu machen wünschen, so haben sie dazu die Erlaubnis des Direktors und ihres Klassenlehrers zu erbitten.
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Der Unterzeichnete nimmt ferner Anlaß auf die Gefahren hinzuweisen, die mit dem Besitze und unbehüteten Gebrauche von Waffen aller Art, namentlich aber Schuß. waffen, für Schüler verbunden sind. Schüler, die an Orten, wo die Schule für ihre Be- aufsichtigung ganz oder teilweise verantwortlich ist, im Besitze von Waffen betroffen werden, haben die ernstesten Schulstrafen zu gewärtigen.


