Jahrgang 
1904
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Es kommt immer wieder vor, dal in der Zeit, wo der Versetungstermin nüher heranrüekt, die Eltern unsrer Schüler deren Lehror oder mich bitten. bei der Vorsetung milcer zu verfahven. Dabei werden dann oft allerlei Mäusliehe Verhältmise geltend gemacht, die au berücksichtigen ganz unmöglich ist. Dem gegenber können wir immer nur wieder. nolen, daß wir bei den Verseteungen einig und allein das Wohl unsrer Sehüler im Auge haben, und dal wir immer so milde wie möglich und so streng wie nötig an Werke gehen. Es würde aber eine sehr übel angebruchte ilde scin, weun wir Sehüler versetzen wollten. von denen wir mit Bestimmtheit voraussehem, dad sie die Lehraufgabe der folgenden Klasse nicht bewältigen können. Um den Eltern Gelegenheit zu geben, sich mit den für die Ver- setzung malgebenden Bestimmungen bekannt zu machen., lasse ich diese hier noch mal abdrucken.

Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten.

81. bülden dio in Tauts des Ps am Sealusse des Seh 82

Dem Disektar hleidt en undenomman, die Vntarlagen noch daroh mündlihe Befrnoung und nut auch durck eahriteho Arleiten au vorwolleumndieen. Diese Erränzung der Unterlagen bildet bei der Versete mach Obemekunda die Regel, von der uur in rans zweifellczen Fullen abgesehen werden darf

83.

In den Zaugnissen ist es wullsig, zwiechen den eineeinen Zwieen eine. Fyehes(e. B. Grummatit und Laktüre towie mündlichen nd tehriftiehen Laistungan) zu unterseheiden; aum Schlusse mub aber das Umtil fur jedes Fach in eines der Prädikate: 1) Sehr gut, 2) Gäat, 3) Genugend 4) Mangaihaft, 5) tend, aueammen. golhest werien.

Die Untexlaxen fur die Verscteu nise der L hrer, inabesondere aber das Za-

Khuljale aberabenen Urteile und Zeug. rres

81.

Im allgemeinen it die ZenautGenlgond- in den varbindliehen wivenschattliehen Unterriähtegegen. auunden der Klasse uls erforierleh fr die Versetaung ameuaahen.

Uver mangalhafte und ungenügende Leistungen in dem einen oler anderen Pache kaun hinweegesehen veriem, wenn nach dem Urteile dar Lahrer die Porsonliebkeit und das Strsben des Sehllerz eine Geeamtreite, dei deren Beurteltung auch auf die Laistungen in den rertindliehen nichtwisseneehaftlehen nternetsſhahern ent⸗ aprechende Rälekieht genommen werden kann, gemdhxleitet, und wenn angenomman werden dart, dat der Sehüͤler auf dar niächettalgenden Stufe qas Fellemde mnehholen kann. Inles hi die Vomstaung nieht strithalt, wonn ein Sehaler in einem Hauhttiche das PrädikatUngenügend. exialten hat und diesen Austall nieht Aunah windestäne ute in einem anderen Hauptſache ausaleieht.

Als Hauptfieher sind anauseben: a) fur das Gymnasium: Dantsch, Lateiniseh, Gnerhisch und Mathemati(Reehnan). 1) fur das Realgymnasium- Deutsch, Lateiniseh, Pranzssieeh, Rnalbeh 0 r die Resl- und Oberrealsehule: Dentsch, PFranaßeixch, Mngibeh, Jlathematik und in den obaren Klaczen Naturwissemechafton,

a Mathematih-