Jahrgang 
1903
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Durch die betrübenden Unglücksfälle, von denen in einem früheren Jahresbericht die Rede war, sowie durch die mehrfach gemachte Erfahrung, daß die unbeschränkte Freiheit der Jugend beim Radfahren nicht nur für Leben und Gesundheit der Schüler große Gefahren mit sich bringt, sondern auch überhaupt geeignet ist, die Erreichung der Schulaufgabe in mehrfacher Beziehung zu beeinträchtigen, hat sich das Lehrerkollegium veranlaßt gesehen, für das Radfahren der Schüler besondere Vorschriften zu erlassen.

Die wichtigsten davon sind folgende:

1. Das Radfahren ist nur solchen Schülern gestattet, deren Vater oder Vormund ihnen schriftlich die Erlaubnis dazu erteilt hat.

2. Es dürfen nur Räder mit einer Sicherheitsvorrichtung(Bremse) angewendet werden.

3 Innerhalb der Stadt mit Einschluß der Hainstraße dürfen die Schüler überhaupt nicht fahren.

4. Das Fahren vom Wilhelmshof ist als besonders gefährlich verboten.

5. Die Schüler dürfen ohne besondere Erlaubnis nicht über eine gewisse Grenze, die auf allen von hier ausgehenden Straßen in einer Entfernung von ungefähr drei Stunden festgesetzt ist, hinausfahren.

6. Das Fahren in größerer Anzahl ist nicht gestattet. Wenn mehr als 4 Schüler eine gemeinschaftliche Radfahrt zu machen wünschen, so haben sie dazu die Erlaubhnis des Direktors und ihres Klassenlehrers zu erbitten.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 20. April 8 Uhr morgens mit der Aufnahmeprüfung. Anmeldungen wolle man mündlich oder schriftlich bis spätestens Sonntag den 19. April an den Unterzeichneten richten. Bei der Anmeldung sind folgende Zeugnisse einzureichen: I. standesamtliche Geburtsurkunde; 2. Impfschein(sowohl über die erste Impfung, als auch bei denen, welche das 12. Lebensjahr bereits überschritten haben, über die erneute Impfung; 3. Abgangszeugnis von den früher besuchten Schulen, oder Zeugnisse früherer Privatlehrer. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9 10 Jahren das geeignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise auf. genommen werden.

An Vorkenntnissen wird verlangt:

1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2. Fähigkeit, mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. . Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. .Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. 5. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen Testa- ments. Der Unterricht beginnt Dienstag den 21. April früh 7 Uhr. Das Schulgeld beträgt für alle Klassen des Gymnasiums 130 Mark jährlich und ist

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