Jahrgang 
1903
Einzelbild herunterladen

1D 1

II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

1. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 25. März. Der Oberlehrer Alexander Wende vom Gymnasium zu Korbach wird zum 1. Mai an das hiesige Gymnasium versetzt.

2. Desgl. vom 25. März. Der zum Oberlehrer am Gymnasium zu Korbach er- nannte Wissenschaftliche Hülfslehrer Fürer wird dem Gymnasium für den Monat April zur Aushülfe überwiesen.

3. Desgl. vom 27. März. Der cand. prob. Ludwig Lenz wird der Anstalt zur Ableistung des Probejahres und zugleich als Wissenschaftlicher Hülfslehrer überwiesen.

4. Desgl. vom 3. April. Dem Direktor wird ein zweimonatiger Urlaub gewährt.

5. Desgl. vom 4. April. Es wird auf die ZeitschriftDer Hauslehrer aufmerksam gemacht.

6. Desgl. vom 13. April. Zu der am 7. Mai stattfindenden 27. Hauptversammlung des Vereins von Lehrern höherer Schulen der Provinz Hessen-Nassau und des Fürstentums Waldeck wird für die Teilnehmer Urlaub gewährt.

7. Desgl. vom 14. April. Es wird ein Ministerial-Erlaß vom 26. März mitgeteilt, worin den Leitern und Lehrern der höheren Schulen besonders zur Pflicht gemacht wird, auf die Pflege einer guten und leserlichen Hlandschrift bei den Schülern hinzuwirken.

S8. Desgl. vom 14. Mai. Mitteilung, daß Se. Majestät der Kaiser und König mittelst Allerhöchst vollzogenen Patentes vom 29. April dem Direktor den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen geruht haben.

9. Desgl. vom 6. Juni. Ein auswärtiger Privatschüler wird zur Ablegung der Prüfung für die Reife nach Prima der Anstalt überwiesen.

10. Desgl. vom 14. Juni. Es wird ein Ministerial-Erlaß vom 28. April mitgeteilt, wonach dem Gymnasium neue Lehrmittel für den Zeichenunterricht überwiesen werden.

11. Desgl. vom 19. Juli. Es wird von neuem darauf hingewiesen, daß dem Un- wesen der Schülerverbindungen fortgesetzt die sorgfältigsteufmerksamkeit zuzuwenden sei.

12. Desgl. vom 4. August. Es werden die Allerhöchsten Erlasse vom 6. Februar und 28. Juni mitgeteilt, betreffend den zu erbringenden Nachweis des fir die Zulassung zum Offizierberufe im Heer und in der Marine erforderlichen wissenschaftlichen Bildungsgrades.

13. Desgl. vom 5. August. Es wird ein Ministerial-Erlaß vom 8. Juli mitgeteilt, worin die Bestimmungen über die Prüfung sogenannter Extraneer behufs Nachweises der Reife für Prima festgesetzt sind.

14. Desgl. vom 10. September. Zur Verbesserung der naturgeschichtlichen Sammlung wird aus den Ersparnissen der Anstalt ein Betrag von 650 Mark gewüährt.

15. Desgl. vom 14. Oktober. Es wird ein Ministerialerlaß vom 12. Juli mitgeteilt, durch welchen Bericht erfordert wird, ob Erfahrungen darüber vorliegen, daß Schüler durch ungeeignete Lektüre im Fortschreiten gehindert worden seien.

4*½