Jahren das geeignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufgenom- men werden.
An Vorkenntnissen wird verlangt:
1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2. Fähigkeit, mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu- schreiben. 3. Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. 4. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. 5. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen
Testaments.
Der Unterricht beginnt Dienstag den 16. April früh 7 Uhr.
Das Schulgeld beträgt für alle Klassen des Gymnasiums 120 Mark jährlich und ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wenn ein Schüler nicht in der ersten Woche nach dem Schulschluß eines Unterrichtsvierteljahres von seinem Vater oder dessen Stell- vertreter mündlich oder schriftlich bei dem Direktor abgemeldet ist, so hat er das Schulgeld für das nächste Vierteljahr noch zu entrichten.
Hersfeld, den 26. März 1901.
Der Königliche Gymnasialdirektor Op. Ouden.


