Jahrgang 
1900
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3. Innerhalb der Stadt mit Einschluß der Hainstraße dürfen die Schüler überhaupt nicht fahren.

4. Das Radfahren vom Wilhelmshof ist als besonders gefährlich verboten.

5. Die Schüler dürfen ohne besondere Erlaubnis nicht über eine gewisse Grenze, die auf allen von hier ausgehenden Straßen in einer Entfernung von ungefähr drei Stunden festgesetzt ist, hinausfahren.

6. Das Fahren in größerer Anzahl ist nicht gestattet. Wenn mehr als 4 Schüler eine gemeinschaftliche Radfahrt zu machen wünschen, so haben sie dazu die Erlaubnis des Direktors und ihres Klassenlehrers zu erbitten.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 23. April 8 Uhr morgens mit der Auf- nahmeprüfung. Anmeldungen wolle man mündlich oder schriftlich bis spätestens Sonntag den 22. April an den Unterzeichneten richten. Bei der Anmeldung sind folgende Zeugnisse einzureichen: 1. standesamtliche Geburtsurkunde; 2. Impfschein(sowohl über die erste Impfung, als auch bei denen, welche das 12. Lebensjahr bereits überschritten haben, über die erneute Impfung); 3. Abgangszeugnis von den früher besuchten Schulen, oder Zeugnisse früherer Privatlehrer. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 910 Jahren das ge- eignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufgenommen werden.

An Vorkenntnissen wird verlangt:

. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift.

. Fähigkeit, mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben.

Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.

. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und Neuen Testaments.

Der Unterricht beginnt Dienstag den 24. April früh 7 Uhr.

Das Schulgeld beträgt für alle Klassen des Gymnasiums 120 Mark jährlich und ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wenn ein Schüler nicht in der ersten Woche nach dem Schulschluß eines Unterrichtsvierteljahres von seinem Vater oder dessen Stell- vertreter mündlich oder schriftlich bei dem Direktor abgemeldet ist, so hat er das Schulgeld für das nächste Vierteljahr noch zu entrichten.

do

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Hersfeld, den 29. März 1900.

Der Königliche Gymnasialdirektor Dr. Duden.