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schluß dem Unterzeichneten einzureichen, und zwar sind die Gesuche um Verleihung des Freitisches an das Königliche Provinzial-Schulkollegium(zu Händen des Gymnasialdirektors), die um Schulgeldbefreiung an den Königlichen Gymnasialdirektor zu richten.
Von sonstigen Stiftungen bestehen an der Anstalt:
1. Das Molitorsche Familienstipendium. Es wurde dem Studiosus der Philologie Gottfried Schüler verliehen.
2. Die Münscherstiftung. Das Stiftungskapital beträgt am Ende des Rech- nungsjahres 1897/98 2970,13 Mark; es ist, soweit angängig(2800 M.), in das Preußische Staatsschuldbuch eingetragen worden. Das Stipendium wurde mit je 57 Mark den Ober- primanern Ernst Hollstein und Konrad Heiderich bewilligt. Da der Zinsfuß von der Staats- buchschuld vom 1. Oktober 1897 ab auf 3 ½% herabgesetzt und die Portion bestimmungs- mäßig in vollen Thaler beträgen auszuzahlen ist, so mußte die Portion für die Zukunft bis auf weiteres auf 51 M. herabgesetzt werden.
3. Das Schimmelpfennigsche Familien-Benefizium. Dieses be- 12,19 Mark; es ist in diesem Jahre nicht verliehen worden.
Außerdem ist eine neue Freitischstelle in der Bildung begriffen. Das Kapital hat sich durch Zinseszuwachs von 1900 Mark auf 1965,74 Mark vermehrt.
VII.
Mitteilungen an die Eltern und die Schülcer.
Wie bereits oben Seite 24 II3 und 5 mitgeteilt worden ist, sind die Realnebenkurse unsrer Anstalt nunmehr in aller Form auch von dem Herrn Reichskanzler anerkannt worden. Es können demnach die Schüler des Gymnasiums, die von Untertertia ab anstatt des Unter- richts im Griechischen Ersatzunterricht im Französischen und Englischen erhalten, nach ein- jährigem Besuche der Untersekunda die Abschlußprüfung machen. Durch das Bestehen dieser Prüfung erwerben sie genau dieselben Berechtigungen, wie die Schüler, die an einem vollständigen Realgymnasium die Abschlußprüfung oder an einem Realprogymnasium die Reifeprüfung bestehen. Sie können also auch ohne Prüfung in die Obersekunda eines Realgymnasiums eintreten.
Demnach empfiehlt sich's nach wie vor für alle Schüler, von denen es bereits fest- steht, daß sie nicht studieren und überhaupt keine Laufbahn ergreifen sollen, die den Besuch der 3 oberen Klassen eines Gymnasiums zur Voraussetzung hat, beim Eintritt in die Unter- tertia statt des Unterrichts im Griechischen den Ersatzunterricht im Englischen und Franzö- sischen zu wählen. Für alle diese Schüler wird die Kenntnis des Englischen und die Ver- tiefung ihrer Kenntnisse im Französischen weit wertvoller sein, als die Kenntnis der Elemente


