vertreter mündlich oder schriftlich bei dem Direktor abgemeldet werden und sich bei ihm verabschieden.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 26. April 8 Uhr morgens mit der Aul- nahmeprüfung. Anmeldungen wolle man mündlich oder schriftlich bis spätestens Sonntag den 25. April an den Unterzeichneten richten. Bei der Anmeldung sind folgende Zeug- nisse einzureichen: I. standesamtliche Geburtsurkunde; 2. Impfschein(sowohl über die erste Impfung, als auch bei denen, welche das 12. Lebensjahr bereits überschritten haben, über die erneute Impfung); 3. Abgangszeugnis von den früher besuchten Schulen, oder Zeugnisse früherer Privatlehrer. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9—10 Jahren das geeignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufgenom- men werden.
An Vorkenntnissen wird verlangt:
1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2. Fähigkeit, mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. . Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. .Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. . Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und Nouen Testaments.
Der Unterricht beginnt Dienstag den 27. April früh 7 Uhr.
Das Schulgeld beträgt für alle Klassen des Gymnasiums 120 Mark jährlich und ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals ordnungsmäßig(vergl. oben) abgemeldcet ist, so hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des Quartals gilt für Ostern und Herbst der Tag der Aufnahmeprüfung, für Neujahr der erste Tag nach den Weihnachts- ferien, für das zweite Quartal der 1. Juli.
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Hersfeld, den 5. April 1897.
Der Königliche Gymnasialdirektor Dr. Duüden.


