Jahrgang 
1894
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4. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. 5. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen Testaments. Der Unterricht beginnt Dienstag den 3. April früh 7 Uhr. Das Schulgeld beträgt für alle Klassen des Gymnasiums und des Realprogymnasiums 120 Mark jährlich und ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals ordnungsmäßig(vergl. oben) abgemeldet ist. so hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des

Quartals gilt zu Ostern der Beginn des neuen Schuljahres also in diesem Jahre der 2. April zu Michaelis der Beginn des neuen Semesters, für die beiden andern

Quartale der 1. Juli und der 1. Januar.

Hersfeld den 12. März 1894.

Der Königliche Gymnasialdirektor Dr. Duden.