Jahrgang 
1894
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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.

Es bestehen an der Anstalt 40 Freitischstellen, welche bedürftigen Schülern, die sich durch Fleiß und gutes Betragen auszeichnen und vermöge ihrer An- lagen für einen wissenschaftlichen Beruf ausreichend befähigt sind, verliehen werden. Unter denselben Bedingungen kann auch das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen werden. In der Regel werden diese Wohlthaten nicht im ersten Jahre des Schulbesuches verliehen. Die Bewerber haben ihre von Zeugnissen über die Bedürftig- keit ihrer Söhne oder Pflegebefohlenen begleiteten Gesuche spätestens 14 Tage vor dem Semesterschluß dem Unterzeichneten einzureichen, und zwar sind die Gesuche um Verleihung des Freitisches an das Königliche Provinzial-Schulkollegium(zu Händen des Gym- nasialdirektors), die um Schulgeldbefreiung an den Königlichen Gymnasialdirektor zu richten.

Von sonstigen Stiftungen bestehen an der Anstalt:

1. Das Molitorsche Familienstipendium. Dasselbe wurde auch für dieses Schuljahr dem Studiosus der Philologie Karl Münscher verliehen.

2. Die Münscherstiftung. Das Stiftungskapital beträgt am Ende des Rech- nungsjahres 1893/94 2955,56 Mark; es ist, soweit angängig(2800 Mk.), in das Staatsschuld- buch eingetragen worden. Das Stipendium wurde mit je 57 Mark dem Unterprimaner Ernst Humpf und dem Oberprimaner Heinrich Buchenau bewilligt.

3. Das Schimmelpfennigsche Familien-Beneficium. Dasselbe beträgt 12,19 Mark; es wurde dem Obersekundaner Otto Berlit verliehen.

Außerdem ist eine neue Freitischstelle in der Bildung begriffen. Das Kapital hat sich durch Zinseszuwachs und durch eine Zuwendung aus dem Ertrage einer Schüleraufführung von 1600,00 Mark auf 1675,00 Mark vermehrt.

VII.

Mitteilungen an die Eltern und die Schüler.

Mit dem nächsten Schuljahre beginnt die Aufhebung bezw. Umwandlung des Real- progymnasiums. Dieselbe soll in der Weise bewirkt werden, daß in jedem der 3 folgenden Jahre je eine der drei Realprogymnasialklassen eingeht und dureh je eine Realparallel- abteilung ersetzt wird. Ostern d. J. fällt die Untertertia weg, Ostern 1895 die Obertertia und Ostern 1896 die Untersekunda. Es werden demnach die Schüler, die jetzt in der Unter- tertia sitzen und zu Ostern nach Obertertia versetzt werden, den Kursus des Realprogym- nasiums noch ganz durchmachen können.