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Wer die Schule zu verlassen wünscht, muß von seinem Vater oder dessen Stell- vertreter mündlich oder schriftlich bei dem Direktor abgemeldet werden und sich bei ihm verabschieden.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 10. April 8 Uhr morgens mit der Auf- nahmeprüfung. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich bis spätestens Sonntag den 9. April an den Unterzeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten: 1. Impfschein(sowohl über die erste Impfung, als auch bei denen, welche das 12. Lebens- jahr bereits überschritten haben, über die erneute Impfung); 2. standesamtliche Geburts- urkunde; 3. Abgangszeugnis von den früher besuchten Schulen, bezw. Zeugnisse früherer Privatlehrer. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9— 10 Jahren das geeignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufgenommen werden.
An Vorkenntnissen wird verlangt:
1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift.
2. Fähigkeit, mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben.
3. Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben.
4. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.
5. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen Testamonts.
Der Unterricht beginnt Dienstag den 11. April früh 7 Uhr.
Das Schulgeld beträgt für alle Klassen des Gymnasiums und des Realprogym- nasiums 120 Mark jährlich und ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals ordnungsmäßig(vergl. oben) abge- meldet ist, so hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des Quartals gilt zu Ostern der Beginn des neuen Schuljahres— also in diesem Jahre der 10. April— zu Michaelis der Beginn des neuen Semesters, für die beiden andern Quartale der 1. Juli und der 1. Januar.


