Jahrgang 
1893
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vI. Süftungen und Interstützungen von Schülern.

Es bestehen an der Anstalt 40 Freitischstellen, welche bedürftigen Schülern, die sich durch Fleiß und gutes Betragen auszeichnen und vermöge ihrer An- lagen für einen wissenschaftlichen Beruf ausreichend befühigt sind, verliehen werden. Unter denselben Bedingungen kann auch das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen werden. In der Regel werden diese Wohlthaten nicht im ersten Jahre des Schulbesuches verliehen. Die Bewerber haben ihre von Zeugnissen über die Bedürftigkeit ihrer Söhne oder Pflegebefohlenen begleiteten Gesuche spätestens 14 Tage vor dem Semesterschluß dem Unterzeichneten einzureichen, und zwar sind die Gesuche um Verleihung des Freitisches an das Königliche Provinzial-Schulkollegium(zu Händen des Gymnasialdirektors), die um Schulgeldbefreiung an den Königlichen Gym- nasialdirektor zu richten.

Von sonstigen Stiftungen bestehen an der Anstalt:

1) Das Molitorsche Familienstipendium. Dasselbe wurde für das Schuljahr dem Studiosus der Philologie Karl Münscher verliehen.

2) Die Münscherstiftung. Das Stiftungskapital beträgt am Ende des Rechnungsjahres 1892/93 2952,35 Mark. Das Stipendium wurde mit je 57 Mark dem Oberprimaner Ernst Knoth und dem Unterprimaner Heinrich Buchenau bevwilligt.

3) Das Schimmelpfennigsche Familien-Beneficium. Dasselbe beträgt 12,19 Mark; es wurde dem Untersekundaner Otto Berlit verliehen.

Außerdem ist eine neue Freitischstelle in der Bildung begriffen. Das Kapital hat sich durch Zinseszuwachs und durch eine Zuwendung aus dem Ertrage einer Schüler- aufführung von 1475,00 Mark auf 1600,00 Mark vermehrt.

VII. Mitteilungen an die Eltern und die Schüler.

Der Herr Minister hat angeordnet, daß dieses Jahr in den Programmen aller höhern Schulen folgender Auszug aus einem das Verbindungswesen betreffenden Runder- laß abgedruckt werde:

Die Strafen, welche die Schulen verpflichtet sind, über Teilnehmer an Verbindungen