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Der Unterricht beginnt Dienstag den 26. April früh 7 Uhr.
Das Schulgeld beträgt für alle Klassen des Gymnasiums und des Realprogymnasiums 120 Mark jährlich und ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals ordnungsmäßig(vergl. oben S. 31) abgemeldet ist, so hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn
des Quartals gilt zu Ostern der Beginn des neuen Schuljahres— also in diesem Jahre der 25. April— zu Michaelis der Beginn des neuen Semesters, für die beiden andern
Quartale der 17 Juli und der 1. Januar.
Ordnung der Prüfung. Freitag den 8. April
Vormittags. 8— 8 ½ Realsekunda: Mathematik. Stamm. 8 ½— 9 Realtertia: Geschichte. Wachenfeld. 9— 9 ½ Gymnasialobertertia: Lateinisch. Hafner. 9 ½— 10 Gymnasialuntertertia: Griechisch. Kraatz. 10— 10 ½ Quarta: Rechnen. Winchenbach. 10 ½— 11(Quinta: Deutsch. Baumann. 11— 11 ½ Sexta: Latein. Stern. 11 ½— 12 Untersekunda a: Französisch. Ortel. Nachmittags. 2— 2 ½ Untersekunda b: Griechisch. Oheim. 2 ½— 3 Obersekunda: Lateinisch. Becker. 3— 3 ½ Unterprima a:. Physik. Sänger. 3 ½— 4 Unterprima b: Griechisch. Cornelius.
Hersfeld, den 5. April 1892.
Der Direktor des Königlichen Gymnasiums und Realprogymnasiums Dr. Duden.


