Jahrgang 
1892
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Infolge der Neuordnung des höhern Schulwesens ist auch an unserm Realprogym- nasium wie an allen ähnlichen Anstalten die Obersekunda eingegangen. Dadurch ist an der Berechtigung des Realprogymnasiums, das Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Militärdienst zu erteilen, nichts geündert worden. Nach wie vor wird dieses Zeugnis in der Real- wie in der Gymnasialabteilung unsrer Anstalt nach einjährigem erfolgreichem Besuch der Se- kunda erworben. Während aber der erfolgreiche Besuch dieser Klasse bisher ein- fach durch die Lehrerkonferenz festgestellt und in der Form der Versetzung nach Ober- sekunda ausgesprochen wurde, muß er in Zukunft durch eine förmliche, vor einem Kgl. Kommissar abzuhaltende Prüfung ermittelt werden. Diese Prüfung ist in beiden Abteilungen der Anstalt darauf zu richten, ob die Lehraufgaben der Untersekunda genügend angeeignet sind. Es stehen also nach wie vor die Gymnasial- und die Realuntersekunda in Bezug auf die durch deren Besuch zu erwerbenden Berechtigungen einander völlig gleich, und der Rat, welchen ich früher an dieser Stelle den Angehörigen der Schüler, die nach Untertertia ver- setzt worden sind und sich daher für die Gymnasial- oder für die Realabteilung entscheiden müssen, zu erteilen mir erlaubt habe, ist heute noch ebenso wie früher am Platze. Wer nämlich schon entschlossen ist, seinen Sohn oder Pflegebefohlenen nicht studieren, überhaupt keine Laufbahn einschlagen zu lassen, für welche die Gymnasialreifeprüfung unerläßlich ist, der thut unter allen Umständen besser, den Knaben in die Realabteilung zu schicken. Denn hier erwirbt er die zur Erlangung des Einjährigen-Zeugnisses erforderliche Bildung ebenso schnell, wie auf dem Gymnasium, aber er erwirbt sie vorzugsweise an solchen Unterrichts- gegenständen, deren Kenntnis ihm im praktischen Leben von viel größerem Werte ist, als die Kenntnis der im Gymnasium im Mittelpunkt des Unterrichts stehenden alten Sprachen, des Griechischen und des Lateinischen. Wer dagegen noch nicht weiß, was aus seinem Sohne werden soll, wer ihm daher möglichst lange alle Thore offen halten will, der wird ihn natürlich der Gymnasialabteilung zuweisen müssen; denn die neue Ordnung der Dinge hat daran nichts geändert, daß die auf dem Gymnasium erworbene Reifeprüfung den Zugang zu allen höheren Berufsarten eröffnet.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 25. April, 8 Uhr morgens, mit der Aufnahme- prüfung. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich bis spätestens Sonntag den 24. April an den Unterzeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu pegleiten: 1. Impfschein (sowohl über die erste Impfung, als auch bei denen, welche das 12. Lebensjahr bereits über- schritten haben, über die erneute Impfung); 2. Geburtsschein; 3. Abgangszeugnis von den früher besuchten Schulen, bezw. Zeugnisse früherer Privatlehrer. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 910 Jahren das geeignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufgenommen werden.

An Vorkenntnissen wird verlangt: Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. Fähigkeit, mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen Testaments,

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