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geübt im Zeichnen nach Körper- und ornamentalen Gipsmodellen mit Wischer und Kreide. Den Unterricht erteilte der Zeichenlehrer Lindow; es besuchten denselben im Sommer- semester 22, im Wintersemester 17, im ganzen 25 Schiiler.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 15. April, wonach die Aufhebung des lateinischen Aufsatzes die mündlichen und schriftlichen Ubungen in den Klassen nicht berühre.
2. Desgl. vom 14. Mai, wodurch die Mitbenutzung der Badeanstalt durch die Kriegs- schüler genehmigt wird.
3. Desgl. vom 22. Mai, betr. die Ansteckungsgefahr durch Schwindsüchtige und Vor- kehrungen zu deren Vermeidung.
4. Desgl. vom 15. Juni, Übersendung des Patentes, durch welches vom Herrn Minister dem Oberlehrer Dr. Wachenfeld das Prädikat Professor erteilt wird.
5. Desgl. vom 19. August, betr. die Ernennung des Hülfslehrers Heidsieck zum ordentlichen Gymnasiallehrer in Dillenburg.
6. Desgl. vom 1. September, die Reform der höheren Schulen in Preußen betreffend.
7. Desgl. vom 11. September: Übersendung eines Exemplars von Hottingers „Die Welt in Wort und Bild“ zur Verschenkung an einen Schüler.(Das Werk wurde dem Primus omnium Max Lichtenberg übergeben.)
8. Desgl. vom 24. September, wodurch der wissenschaftliche Hülfslehrer Jakob Koch dem hiesigen Gymnasium überwiesen wird.
9. Desgl. vom 5. Oktober, wodurch der wissenschaftliche Hülfslehrer Ludwig B a u- mann dem hiesigen Gymnasium überwiesen wird.
10. Desgl. vom 1. Oktober: Ubersendung der neuen Lehrpläne.
11. Desgl. vom 7. Oktober, betr. die Bemerkungen des Herrn Ministers über die letzten Jahresberichte.
12. Ministerialerlaß vom 14. Dezember 1890, mitgeteilt durch Verfügung des König- lichen Provinzial-Schulkollegiums vom 12. Januar 1892, betr. Sorge für gesunde Luft in den Turnhallen.
13. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 12. Januar: Mitteilung der Bekanntmachung des Staatsministertums betr. die Veränderungen in dem Berechtigungs- wesen der höheren Lehranstalten.
14. Desgl. vom 16. Januar: Übersendung je eines Exemplares der neuen„Lehrpläne und Lehraufgaben“, sowie der„Ordnung der Reifeprüfungen an den höheren Schulen.“
15. Ministerialerlaß vom 22. März, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 24. März, enthält die Bestimmung, daß das Schulgeld auf 120 Mark jährlich erhöht werden soll.


