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wichtigsten syntaktischen Regeln. Alle 14 Tage eine häusliche oder eine Klassenarbeit. Im S. Heidsieck, im W. Koch.
5. Französisch. 2 St. Michaud, Histoire de la premiere croisade, livre II, chap. I, II. III und IV; Plötz Schulgrammatik, Lektion 24— 49, und zwar das Wichtigste im Anschluß an Mustersätze. Alle 14 Tage eine schriftliche Arbeit. Sänger.
6. Geschichte u. Geographie. 3 St. Im S. Geographie von Europa mit Ausschluß Deutschlands. Im W. Deutsche Geschichte von 1555—1740, insbesondere branden- burgisch-preußische Geschichte. Wiederholung der deutschen Geschichte von 481—1555. Hafner.
7. Mathematik. 3 St. 1) Arithmetik: Die arithmetischen Operationen erster und zweiter Stufe, Proportionen, Gleichungen 1. Grades mit einer Unbekannten. Beispiele nach Schubert§ 1— 16 und§ 21. 2) Geometrie: Die Lehre vom Kreis und vom Flächeninhalt geradliniger Figuren nach Kambly§ 82— 128. Konstruktionen nach Wöckel, Abschnitt I. Alle 3 Wochen eine schriftliche Arbeit. Klippert.
8. Naturbeschreibung. 2 St. Im S. Bau und Leben des menschlichen Körpers.“ Im W. Beschreibung der wichtigsten Mineralien, ferner das Wichtigste aus der Kristallographie und Geologie im Anschluß an Leunis. Sänger.
Untertertia. Ordinarius: Gymnasiallehrer KraatzZ.
1. Religionslehre, a) protestantische: 2 St. Biblische Geschichte des Neuen Testaments nach Busch. Wiederholung des 1.— 3. Hauptstücks, Einprägung und Erklärung des 4. und 5. Hauptstücks nebst Sprüchen. Kirchenjahr und Geographie von Palästina. Wiederholung von Kirchenliedern und Hinzulernen von 4 neuen. Ortel. b) katholische: 2 St. Vereinigt mit Obertertia.
2. Deutsch. 2 St. Lesen und Erklären poetischer und prosaischer Stücke aus Hopf und Paulsiek für Tertia. Lernen und Vortragen von Gedichten. Grammatik nach Bauer-Duden: Flexion der Nomina mit Beachtung der Wortbildung,§ 25— 48,§ 98; Kon- junktionen,§ 81—83. Satzlehre. Alle 3 Wochen ein Aufsatz. Kraatz.
3. Lateinisch. 9 St. Caesar de bell. Gall. I, II und III mit Auswahl. Ab- schnitte aus Ovids Metam. nach Siebelis' Tirocinium. Erweiterung der Kasuslehre nach Ellendt-Seyffert,§ 129— 186; Gebrauch der Tempora. des Indikativs, des Konjunktivs(in Hauptsätzen), des Imperativs§ 215— 234. des Infinitivs§ 259— 270, des Partizipiums§ 290 bis 301. Mündliches Übersetzen nach Ostermann, Ubungsbuch für III. Wöchentlich eine Klassenarbeit. KraatzZ.
4. Griechisch. 7 St. Einübung der Formenlehre bis zu den Verben auf pa ausschl. nach Kochs Grammatik. Mündliches Ubersetzen aus Ostermann, Ubungsbuch für Tertia. Wöchentlich eine Klassenarbeit. KraatzZ. 4
5. Französisch. 2 St. Plötz Schulgrammatik, Lektion 6— 26. Alle 14 Tage eine schriftliche Arbeit. Winchenbach.


