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erneuter Teilnahme an einer Verbindung zu bestehen braucht“, die Ausweisung erfolgen werde— ist das geringste Strafmaß, das angewendet werden darf. In der Regel muß, da von solchen Schülern, die sich zur Ungesetzlichkeit und Unwahrheit verpflichtet haben, eine Besserung nur selten zu erwarten steht, die sofortige Ausweisung über die Yeil- nehmer an Schülerverbindungen verhängt werden.
Inter diesen Umständen erscheint es als eine unabweisliche Pflicht aller derjenigen, denen das Wohl unsrer Schüler am Herzen liegt, insbesondre aber der Eltern unsrer Schüler, mit der größten Sorgfalt darüber zu wachen, daß die jungen Leute von dem in jeder Beziehung so verderblichen Treiben des Verbindungswesens sich fern halten. Ich erlaube mir daher die dringende Bitte an alle, die es mit dem Wohl unsrer Gymna- sialjugend gut meinen, durch geeignete Vorkehrungen und Warnungen dazu mitzuwirken, daß so traurige Vorgänge, wie wir sie im vorigen Semester erleben mußten, nicht wiederkehren.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 6. April 8 Uhr morgens mit der Auf- nahmeprüfung. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich bis spätestens Sonntag den 5. April an den Unterzeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten: 1. Geburtsschein; 2. Impfschein(sowohl über die erste Impfung, als auch bei denen, welche das 12. Lebensjahr bereits überschritten haben, über die erneute Impfung); 3. Abgangs- zeugnis von den früher besuchten Schulen, bezw. Zeugnisse früherer Privatlehrer. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9—10 Jahren das geeignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufgenommen werden.
An Vorkenntnissen wird verlangt:
1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift.
2. Fähigkeit mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. 3. Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben.
4. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.
5. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und Neuen Testaments.
Der Unterricht beginnt Dienstag den 7. April früh 7 Uhr.
Das Schulgeld beträgt für alle Klassen jährlich 100 Mark und ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals ordnungsmäßig(vergl. oben S. 35 Z. 26 v. o.) abgemeldet ist, so hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des Quartals gilt zu Ostern der Beginn des neuen Schuljahres— also in diesem Jahre der 6. April— 2zu Michaelis der Beginn des neuen Semesters, für die beiden anderen Quartale der 1. Juli und der 1. Januar.


